Das Urteil des Winterthurer Bezirksgerichts gegen einen ehemaligen Feuerwehrmann, der 2011 und 2012 in der Gemeinde Elgg zahlreiche Brände gelegt hatte, ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat die Berufung gegen das Urteil zurückgezogen.
Der leitende Staatsanwalt Rolf Jäger bestätigte am Montag eine Meldung im «Tages-Anzeiger», wonach er auf den Weiterzug des Urteils ans Zürcher Obergericht verzichtet. Das Bezirksgericht habe die Teilfreisprüche überzeugend begründet, sagte Jäger.
Die Verteidigung hatte bereits nach der Urteilseröffnung im Februar erklärt, sie sei zufrieden mit der Sanktion. Der 26-jährige Brandstifter wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Vollzug der Strafe wurde zu Gunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben.
Im Prozess hatte die Staatsanwalt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 5 Jahren wegen 30 Brandstiftungen gefordert. Der ehemalige Feuerwehrmann gab nur zu, 19 Mal zwischen Februar 2011 und Januar 2012 Feuer gelegt zu haben.
In den elf bestrittenen Fällen reichte gemäss Gericht «die Indizienkette mit Lücken» nicht für eine Verurteilung. Der Angeschuldigte wurde deshalb zum Teil nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen.


