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Urteil gegen Weinhändler definitiv

Die Beschwerdefrist des Strafbefehls gegen den Weinhändler Dominique Giroud wegen Steuerbetrugs wird nicht wieder hergestellt. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Waadt abgewiesen.

 

 

Die Beschwerdefrist des Strafbefehls gegen den Weinhändler Dominique Giroud wegen Steuerbetrugs wird nicht wieder hergestellt. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Waadt abgewiesen.

Giroud war im Juli 2014 zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt worden und hatte die zehntägige Beschwerdefrist ungenutzt verstreichen lassen. Wie es im vom Bundesgericht am Freitag publizierten Urteil heisst, habe Giroud keine Gründe wie beispielsweise Unfall oder Krankheit geltend gemacht, die es ihm verunmöglicht hätten, gegen den Strafbefehl vorzugehen.

Der Weinhändler begründete seine Beschwerde damit, dass er sich in einem entschuldbaren Irrtum befunden habe. Er sei davon ausgegangen, dass mit dem Strafbefehl alle seine steuerlichen Verfehlungen, und nicht nur jene bezüglich der direkten Bundessteuer, abgehakt seien. Gegen Giroud sind weitere Verfahren hängig. In Genf geriet er wegen mutmasslicher Hacker-Angriffe auf den Computer von Journalisten ins Visier der Genfer Strafverfolgungsbehörden.

Ausserdem verlangt der Walliser Fiskus vom Weinhändler mehrere Millionen an Kantons- und Gemeindesteuern. Der Entscheid des Bundesgerichts in dieser Sache steht noch aus. Das Verfahren wegen unzulässigen Weinverschnitts wurde eingestellt. Giroud fordert von den Medien wegen der Berichterstattung über den Fall Schadenersatz in Millionenhöhe.

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