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Urteil wegen Mordes gegen Landwirt bestätigt

Das St. Galler Kantonsgericht hat den Schuldspruch wegen Mordes gegen einen 54-jährigen Landwirt bestätigt. Der Mann hatte Ende 2008 im Streit nach der Trennung seine Frau mit einem Holzscheit und einem Wallholz erschlagen.

sda |

 

Das St. Galler Kantonsgericht hat den Schuldspruch wegen Mordes gegen einen 54-jährigen Landwirt bestätigt. Der Mann hatte Ende 2008 im Streit nach der Trennung seine Frau mit einem Holzscheit und einem Wallholz erschlagen.

Mit dem Urteil vom Freitag bestätigte das Kantonsgericht auch das Strafmass der Vorinstanz: 16 Jahre Freiheitsstrafe. Der Landwirt hatte das Urteil des Kreisgerichts angefochten. Er beantragte eine Halbierung des Strafmasses auf acht Jahre wegen vorsätzlicher Tötung. 

Mann erschlug Frau in Küche

In der Berufungsverhandlung vom Mittwoch wollte der 54-Jährige seine Tat nicht mehr schildern. Auf die Fragen des Richters sagte er unter Tränen: «Ich kann nicht mehr.» Er verstehe nicht, warum er das getan habe. «Ich habe meine Frau die ganze Zeit gern gehabt.» 

Der Landwirt hatte im Advent 2008 seine getrennt von ihm lebende Frau in deren Haus in Oberriet SG aufgesucht. Gemäss seiner eigenen Aussage wollte er mit ihr über die Scheidung sprechen. Doch es kam zum Streit: Dabei griff der Mann in der Küche zu einem Holzscheit und schlug damit auf den Kopf des Opfers ein. 

Tötungsabsicht bestritten 

Danach benützte er auch noch ein Wallholz als Tatwaffe. Die Frau starb am Tatort an ihren schweren Verletzungen. Laut Anklage verbrannte der Landwirt das Holzscheit, reinigte das Wallholz und beseitigte die Blutspuren.  Die Leiche der Frau wurde am nächsten Tag gefunden. Die Polizei nahm den Landwirt fest. Er gab zu, auf seine Frau eingeschlagen zu haben, doch stritt er eine Tötungsabsicht ab. 

Schon vor der Bluttat war der Landwirt wiederholt gewalttätig geworden. Die Frau flüchtete zwei Mal ins Frauenhaus, und ein Mal intervenierte die Polizei wegen eines Streits des Ehepaars. 2007 wurde dem Mann verboten, das Haus seiner Frau zu betreten. 

Psychiater sieht Rückfallgefahr 

Ein Psychiater stellte beim Angeklagten eine krankhafte Neigung zu Wutausbrüchen fest. In der Befragung vor Kantonsgericht sagte der Gutachter, es bestehe Rückfallgefahr. Eine Therapie wäre wenig aussichtsreich, weil der Mann die Therapie ablehne. 

Das Kantonsgericht verzichtete in seinem Urteil denn auch darauf, für den Gewalttäter eine Therapie anzuordnen. Den Antrag des Staatsanwalts, die Freiheitsstrafe auf 18 Jahre zu erhöhen, lehnte das Gericht ab. 

Der Verurteilte befindet sich seit 2009 im vorzeitigen Strafvollzug. Dort wurde ihm eine gute Führung attestiert.

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