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UVEK will Vebrennungsvorschriften für Altholz lockern

Mechanisch bearbeitetes Holz soll in Zukunft auch in Cheminées und kleinen Öfen verbrannt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass es nicht behandelt wurde. Das Umwelt- und Energiedepartement (UVEK) hat am Montag eine entsprechende Änderung der Luftreinhalteverordnung (LRV) in die Anhörung geschickt.

sda |

 

 

Mechanisch bearbeitetes Holz soll in Zukunft auch in Cheminées und kleinen Öfen verbrannt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass es nicht behandelt wurde. Das Umwelt- und Energiedepartement (UVEK) hat am Montag eine entsprechende Änderung der Luftreinhalteverordnung (LRV) in die Anhörung geschickt.

Gemäss den heute geltenden Regeln darf in kleinen Öfen und Cheminées nur naturbelassenes Holz verbrannt werden. Restholz aus der holzverarbeitenden Industrie und gebrauchtes Holz - etwa von Umbauten, Verpackungen oder Möbeln - muss in dafür geeigneten grösseren Holzfeuerungen oder in Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt werden. Damit sollen übermässige Schadstoffemissionen verhindert werden.

Impulse für erneuerbare Energien erhofft

Das Parlament war jedoch der Ansicht, dass diese Regeln zu streng sind. Es stimmte im Herbst 2010 einer parlamentarischen Initiative von Erich von Siebenthal (SVP/BE) zu. Diese verlangt, dass unbehandeltes Holz künftig ohne Auflagen verbrannt werden darf. Davon verspricht sich der Initiant Impulse für Anlagen mit erneuerbaren Energien.

Die für die Umsetzung der Initiative zuständige Nationalratskommission kam in der Zwischenzeit zum Schluss, dass keine Gesetzesänderung nötig ist. Eine Anpassung der Luftreinhalteverordnung reiche.

Mit Lacken oder Farben behandeltes Holz darf weiterhin nicht bearbeitet werden

In der vom Bundesamt für Umwelt ausgearbeiteten LRV-Revision ist vorgesehen, dass neu auch mechanisch bearbeitetes Holz - etwa Zaunpfähle, Einwegpaletten oder Holzresten aus Schreinereien - im Wohnzimmer-Cheminée verbrannt werden dürfen.

Restholz hingegen, das auch anderweitig behandelt wurde - etwa mit Farben, Imprägniermitteln oder Lacken - darf auch in Zukunft nur in grösseren, mit speziellen Filtern ausgerüsteten Anlagen verbrannt werden. Die Anhörung dauert bis 31. August. Danach will die zuständige Nationalratskommission über das weitere Vorgehen befinden.

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