Zwei vegane Aktivisten aus der Schweiz haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerden eingereicht. Sie rügen darin, dass sie während ihrer Aufenthalte im Gefängnis beziehungsweise in einer psychiatrischen Klinik keine Mahlzeiten erhalten haben, die ihren Überzeugungen entsprechen.
Der erste Beschwerdeführer war elf Monate lang im Gefängnis Champ-Dollon im Kanton Genf in Untersuchungshaft, weil er mehrere Genfer Metzgereien mit Steinen beworfen hatte. Die Gefängnisleitung hatte sich trotz wiederholter Aufforderungen geweigert, ihm vegane Mahlzeiten zu servieren. Auf seine Beschwerde trat das Bundesgericht im Juni 2020 nicht ein.
Der zweite Aktivist, der sich in einer psychiatrischen Klinik aufhielt, schloss sich 2022 der ersten Beschwerde an, die 2020 eingereicht worden war. Beide Eingaben wurden Ende September 2022 vom EGMR in Strassburg angenommen. Der Gerichtshof hat den Parteien nun eine Frist gesetzt, um die von ihnen kritisierten Konventions-Verstösse zu begründen.
Eine Zulassung der Klage in Strassburg könnte dazu führen, dass Veganismus als eine Überzeugung ethischer Natur anerkannt wird.
(Fälle 55299/20 et 31515/22 vom 11.12.2020 und 21.6.2022)