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Ventilklausel - Gemüsebranche kommt mit blauem Auge davon

Der Entscheid des Bundesrates über die Ventilklausel ändert nichts an der Vergabe von L-Bewilligungen (Kurzaufenthalts-Bewilligungen) – zur Freude der Gemüseproduzenten.

blu/lid |

 

 

Der Entscheid des Bundesrates über die Ventilklausel ändert nichts an der Vergabe von L-Bewilligungen (Kurzaufenthalts-Bewilligungen) – zur Freude der Gemüseproduzenten.

 

Der schlimmste Fall sei nicht eingetroffen, heisst es in einer Mitteilung des Verbandes der Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP). Denn auch nach dem gestrigen Entscheid des Bundesrates gelte bei den L-Bewilligungen der Status Quo. Diese seien vor allem für Freilandbetriebe wichtig, zumal diese nur während Frühling und Herbst ausländische Arbeitskräfte brauchen würden.

Bei einer Ausweitung der Ventiklausel auf die L-Bewilligungen hätten die Gemüsebauern befürchten müssen, dass für die Saison 2014 Arbeitskräfte aus anderen Ländern rekrutieren zu müssen. Die Folge wäre ein administrativer Mehraufwand sowie allenfalls weniger qualifiziertes Personal.

Rund 80 Prozent der Arbeiter mit einer L-Bewilligungen stammen laut VSGP aus Polen. Die Gemüsebranche sei aber teilweise auch auf B-Bewilligungen für langjährige Mitarbeiter angewiesen. "Mit dem Entscheid des Bundesrates wird deshalb die Landwirtschaft insgesamt und die inländische Gemüseproduktion im Besonderen nicht stark geschwächt", schreibt der Gemüseverband. Der VSGP fordert, dass die Kontingente unbürokratisch und fair den einzelnen Branchen zugewiesen werden.

Mit der Ventilklausel werde der Einwanderung kaum Einhalt geboten. Der VSGP empfiehlt stattdessen dringend, flankierenden Massnahmen wie faire Entlöhnung, Sozialstandards, gültige Arbeitsverträge und Kontrollen gegen Lohndumping und Schwarzarbeit effizienter durchzusetzen, um die Zuwanderung zu dämpfen.

 

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