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Verbot von Einwegprodukten aus Plastik

In den EU-Mitgliedstaaten sollen sämtliche Einwegplastikprodukte aus dem Handel verschwinden.

Das am Samstag in Kraft getretene Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkröhrchen, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik.

Auch To-Go-Behälter sowie Getränkebecher aus Styropor dürfen nicht mehr neu auf den Markt kommen. Händler sind von nun an verpflichtet, auf wiederverwendbare Alternativen aus Glas oder Metall zurückzugreifen, wie die EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr aus dem Jahr 2019 vorsieht.

Einwegprodukte, die noch als Lagerbestände vorhanden sind, dürfen aber weiterhin verkauft werden. Der Handelsverband Deutschland geht davon aus, dass es sich «noch um grössere Mengen handelt», die der Handel abverkaufen müsste. Genauere Zahlen liegen dem Verband nach eigenen Angaben nicht vor.

Verboten werden zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das Gleiche gilt für Einweggeschirr aus Karton, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist.

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten. Verlässlichere Daten zum Stand der Umsetzung gibt es nach Angaben einer Sprecherin des Europäischen Parlaments erst nach dem Stichtag 3. Juli.

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