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Verbot von Klon-Genetik missachtet

 

Bei den Kontrollen von QM-Schweizer Fleisch wird auch überprüft, ob Klon-Genetik eingesetzt worden ist. Einige wenige Betriebe haben die entsprechenden Vorgaben missachtet. Sie werden sanktioniert.

 

Seit 2019 ist im Basisprogramm QM-Schweizer Fleisch (QM-SF) die Zucht und Haltung von Tieren verboten, die von Klonen abstammen. Diesen Entscheid fällte der Schweizer Bauernverband in Absprache mit Zuchtverbänden und den Genetik-Anbietern Swissgenetics und Select Star.

 

Wie der Schweizer Bauernverband am Dienstag mitteilt, wurde das Verbot von Klon-Genetik in diesem Jahr in einzelnen Fällen missachtet. Teilweise hatten die Tierhalter die nicht konformen Kühe von anderen Betrieben gekauft und gaben an, sich der Klon-Abstammung nicht bewusst gewesen zu sein. Dies hat für diese Betriebe Folgen. 

 

Da die Klon-Genetik zur Zucht wie auch die Haltung von Tieren mit Klonen in der Abstammung untersagt sind, werden die Züchter respektive Halter sanktioniert. «Fehlbare Betriebe werden kostenpflichtig verwarnt. Falls sie die Situation nicht korrigieren, werden diese aus dem Programm <QM-Schweizer-Fleisch> ausgeschlossen», heisst es weiter. Gemäss Mitteilung haben in sämtlichen Fällen die Zuchtverbände die Klon-Abstammung beispielweise mit Hinweis «Pedigree mit Klon» transparent deklariert. Klontiere sind auf den Zuchtinformationen mit dem Code «ETN» gekennzeichnet.

 

Sanktionen bei Missachtung laut Richtlinien

 

QM-Schweizer Fleisch Betriebe, bei denen festgestellt wird, dass entsprechende Genetik eingesetzt wurde, oder dass Tiere gehalten werden mit Besamungs- oder Belegungsdatum bzw. Datum der Embryotransfer-Übertragung am oder nach dem 1. Januar 2019, welche aus entsprechender Genetik entstanden sind, können aus dem Programm QM-Schweizer Fleisch und den angeschlossenen Programmen (z.B. Suisse Garantie, IP-Suisse, … ) ausgeschlossen werden. Betroffene Tiere müssen aus den Beständen eliminiert werde

 

Die Geschäftsstelle von QM-Schweizer-Fleisch ruft Tierhaltenden in Erinnerung, beim Zukauf von Rindern oder Kühen die Abstammungsausweise zu beachten. Der Einsatz von Klon-Genetik sei untersagt. Anbieter wie Swissgenetics und Select Star haben sich verpflichtet, ausschliesslich konforme Samendosen anzubieten.

 

Der Bauernverband weist darauf hin, dass für fast sämtliche Betriebe Klon-Genetik kein Thema ist.

 

-> Merkblatt «Klongenetik im QM-Schweizer-Fleisch»

 

Richtlinien von QM-Schweizer Fleisch

 

10.4 Genetik

 

10.4.1 Gentechnisch veränderte Tiere
Gentechnisch veränderte Tiere sowie deren Nachkommen dürfen weder gehalten noch zur Reproduktion eingesetzt werden.

 

10.4.2 Klone

 

Klone dürfen nicht gehalten werden. Samendosen von Klonen oder Tieren mit einem Klon in den ersten 2 Generationen der Abstammung (Eltern oder Grosseltern) dürfen nicht zur Reproduktion eingesetzt werden. Genetikanbieter müssen die Einhaltung dieser Regelung bestätigen können. Tiere mit einem Klon in den ersten 3 Generationen der Abstammung (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern) dürfen nicht gehalten werden. Davon ausgenommen sind:

 

1. Tiere, die in der Schweiz geboren wurden und aus einer Besamung oder einer Embryotransfer-Übertragung stammen, welche vor dem 01.01.2019 stattgefunden hat;
2. Tiere, die in der Schweiz geboren wurden und aus einer Besamung oder einer Embryotransfer-Übertragung stammen, welche am oder nach dem 01.01.2019 stattgefunden hat, sofern
a. ihr Eltern- und/oder ihr Grosselternteil, welcher vom Klon abstammt, in der Schweiz geboren und vor dem 01.01.2019 (Datum der Besamung/Belegung bzw. der Embryotransfer-Übertragung) erzeugt wurde;
und b. zu ihrer Erzeugung keine Samendosen von Klonen oder Tieren mit einem Klon in den ersten 2 Generationen der Abstammung verwendet wurde

Kommentare (1)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • F. Gredig | 09.11.2022
    Auf den Zuchtinformationen gekennzeichnet.
    Ohne Herdenbuch keine Zuchtinformationen.
    So einfach ist es dann eben doch nicht für alle.

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