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Verdingkinder: Solidaritätsfonds geplant

Für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen soll ein hauptsächlich staatlich finanzierter Solidaritätsfonds eingerichtet werden. Dies beschloss der so genannte Runde Tisch zu diesem Thema an seiner vierten Sitzung, wie das Bundesamt für Justiz am Freitag mitteilte.

 

 

Für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen soll ein hauptsächlich staatlich finanzierter Solidaritätsfonds eingerichtet werden. Dies beschloss der so genannte Runde Tisch zu diesem Thema an seiner vierten Sitzung, wie das Bundesamt für Justiz am Freitag mitteilte.

Über wie viel Geld dieser Fonds verfügen wird, stehe noch nicht fest. Alle Opfer sollten einen einheitlichen Betrag erhalten. Aus Sicht des Gremiums könnten die Opfer zudem zusätzlich Leistungen der Sozialversicherungen erhalten - etwa Zahlungen der IV.

Der Solidaritätsfonds und weitere geplante Massnahmen erfordern eine gesetzliche Grundlage, die erst in drei bis vier Jahren geschaffen werden könne. Aus diesem Grund wird der Runde Tisch wie bereits bekannt einen Soforthilfefonds einrichten.

Gesuche ab Juni

Dieser Fonds wird zu einem grossen Teil mit kantonalen Lotteriegeldern finanziert und soll über 7 bis 8 Millionen Franken verfügen. Er wird von der Glückskette verwaltet und wird Geld an Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen auszahlen, die sich in finanzieller Not befinden - nach früheren Angaben jeweils zwischen 4000 und 12'000 Franken.

Gesuche können ab Juni 2014 eingereicht werden, wie es in der Mitteilung vom Freitag heisst. Bereits ab September könnten erste Zahlungen erfolgen.

Bund entschuldigte sich bei den Opfern

An der Sitzung am Freitag in Bern diskutierte der Runde Tisch zudem über die Grundzüge seines Schlussberichts, welcher ein Massnahmenpaket zuhanden der Behörden enthalten wird. Es geht darum, die Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen im vergangenen Jahrhundert aufzuarbeiten.

Zu den Betroffenen gehören so genannte Verdingkinder - Kinder und Jugendliche aus armen Familien, die bei Bauern untergebracht wurden und teilweise unter schwierigen Bedingungen hart arbeiten mussten. Zudem geht es beispielsweise um Personen, die von Behörden gegen ihren Willen in Heime oder Strafanstalten eingewiesen wurden; oder Menschen, die zwangsweise sterilisiert wurden oder ein Kind abtreiben mussten.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat sich vor gut einem Jahr im Namen der Landesregierung für das begangene Unrecht entschuldigt und den Runden Tisch eingesetzt. Teil dieses Gremiums sind Vertreter des Bundesamts für Justiz, der Kantone und der Opfer.

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