Die Waadtländer Kantonsregierung will eine Entschädigung für Waisenkinder einführen, die Verdingkinder oder Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wurden. Das Vorgehen ist unabhängig von der nationalen Diskussion um Entschädigungen.
Die maximale Entschädigung pro Person beläuft sich auf 37'500 Franken, die minimale beträgt 10'000 Franken. Das Geld wird nur an Leute ausbezahlt, die sich in einer Notlage befinden, also beispielsweise Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen erhalten.
Bezugsberechtigt sind beim Waadtländer Angebot einzig Waisenkinder. Im April hatte Bundesrätin Simonetta Sommaruga an einem Gedenkanlass für ehemalige Verdingkinder in Bern die Betroffenen im Namen des Bundesrates um Entschuldigung gebeten.
Im Sommer gab es einen ersten Runden Tisch zur Frage der Entschädigung für Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Massnahmen. Damals wurden keine konkreten Beschlüsse gefasst. Bis zur zweiten Sitzung im Oktober sollen Modelle für Entschädigungen ausgearbeitet werden.