Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) distanziert sich von einer Vergleichsstudie zur Ökologie in der Landwirtschaft zwischen der Schweiz und diversen europäischen Ländern, die es selbst in Auftrag gegeben hatte.
"Ein objektiver Vergleich der Basisanforderungen an die Schweizer Landwirtschaft und deren Vollzug im Vergleich zu den Referenzregionen ist im Rahmen der Studie nicht gelungen", schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einem Vorwort zur Agrofutura-Studie. Zu gross sei die Vielfalt der untersuchten Regelungsbereiche und der institutionellen Regelungsebenen gewesen. Zudem sei die Situation in der Schweiz vertiefter untersucht wurde als jene in den Vergleichsregionen.
Ziel wäre es gewesen, die Basisanforderungen an die Schweizer Landwirtschaft (ÖLN, Ethologie, Ökologie) und deren Vollzug auf Stufe Landwirtschaft mit den Anforderungen in ausgewählten Regionen in Europa zu vergleichen, hebt das BLW hervor.
Die Schlüsselaussagen und Empfehlungen der Studie seien zwar interessant, aber nicht immer objektiv und wissenschaftlich oft wenig fundiert. "Der Titel der Studie („Ein Vergleich der Schweiz mit ausgewählten europäischen Ländern unter besonderer Berücksichtigung des Vollzugs“) entspricht nicht dem Inhalt und führt zu falschen Interpretationen", so das deutliche Fazit des BLW.
Die Studie reflektiere in erster Linie die Meinung der Autoren. Projektleiterin der Studie war Priska Baur, unter anderem Verfasserin des Buches „Agrarpolitische Mythen“.
Die Studie von Agrofutura ist zum Schluss gekommen, dass es sich nicht belegen lässt, dass die Schweiz im Bereich des ordentlichen Gewässer-, Natur- und Bodenschutzes sowie von Luftreinhaltung/ Klimaschutz insgesamt strengere Vorschriften als die Vergleichsregionen hat. Die Schweiz hat hingegen strengere Tierschutzvorschriften. Sie hebt sich gemäss der Studie ausserdem bei folgenden ÖLN-Anforderungen, die über das ordentliche Recht hinausgehen, ab: Verpflichtung zu ökologischen Ausgleichsflächen, geregelte Fruchtfolge und beim integrierten Pflanzenschutz (Behandlung nach Schadschwellenprinzip).