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Verkäsungszulage auf Abschussliste

Im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 (AP 2017) wurde zwar die Verkäsungszulage von 15 Rappen im Gesetz verankert. Doch beim Bund gibt es Bestrebungen, die Zulage «aus ökologischen Gründen» 2018 abzuschaffen.

Samuel Krähenbühl |

 

 

Im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 (AP 2017) wurde zwar die Verkäsungszulage von 15 Rappen im Gesetz verankert. Doch beim Bund gibt es Bestrebungen, die Zulage «aus ökologischen Gründen» 2018 abzuschaffen.

Die Zulage für verkäste Milch beträgt 15 Rp./kg Milch (Edit: 19-6-13) und die Zulage für Fütterung ohne Silage beträgt 3 Rp./kg Milch. Dieser Grundsatz wird mit der AP 2017 zwar im Gesetz verankert. Doch bereits gibt es Bestrebungen, die Verkäsungszulage im Rahmen der Agrarpolitik 2018–2021 (AP 2021) abzuschaffen.

Kritik an Zulagen

Der Bundesrat hat am Freitag einen Bericht zur «Ökologisierung des Steuer- und Subventionssystems» verabschiedet, der auf eine Motion von Alt-Nationalrat Heiner Studer (EVP, AG) zurückgeht. Darin werden unter anderem die Verkäsungs- und die Siloverzichtszulage massiv kritisiert. Die Subvention fördere die Milchproduktion und führe somit zu einer Erhöhung der Tierzahl. «Diese benötigen Futtermittel und produzieren klimarelevante Gase. Damit besteht ein Fehlanreiz», so der Bericht. Deshalb fordert der Bericht eine «ökologischere Ausgestaltung der Subvention».

«Wir sind zwar der Meinung, dass die Zulagen für die Milchwirtschaft einen Fehlanreiz darstellen, weil damit die Produktionsmenge ausgeweitet werden kann», sagt  Philipp Rohr, Sprecher der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Die im Bericht beschriebenen Fehlanreize seien nur eine Auslegeordnung und keine Reformagenda.

Abschaffung 2018?

Es sei wichtig, dass die aufgeführten Fehlanreize nicht isoliert betrachtet würden, sondern mit den Reformen in den entsprechenden Politikfeldern abgestimmt würden. «Im Einklang mit der generellen Stossrichtung der Landwirtschaftspolitik der letzten Jahre soll die Frage nach einer ökologischen Ausgestaltung der Landwirtschaft deshalb im Rahmen der alle vier Jahre dem Parlament zu unterbreitenden Botschaft zur Agrarpolitik geprüft werden», betont Rohr.

Er bestätigt damit das, was im Bericht selber steht. Da das Parlament die Zulagen in der Höhe von 15, bzw. 3 Rp./kg Milch im Gesetz verankert habe, sei eine kurzfristige Änderung nicht möglich. «Eine Umsetzung ist im Rahmen der Agrarpolitik ab 2018 möglich», heisst es wörtlich.

Wie bei Tierbeiträgen

Dass die Verkäsungs- und die Siloverzichtszulage in der nächsten Reformrunde schwer unter Beschuss kommen könnten, zeigt das Beispiel der Beiträge für Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (RGVE) und für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP). Auch sie werden im Bericht als «ökologischer Fehlanreiz» bezeichnet, wobei hier «Korrekturmassnahmen bereits eingeleitet oder geplant» seien. Und tatsächlich werden die Tierbeiträge bereits mit der AP 2017 abgeschafft.

Die übrigen Direktzahlungen wie namentlich Flächen- und Hangbeiträge fördern laut dem Bericht die Produktion nur indirekt und sind daher «weniger bedenklich», was indirekt aber auch heisst, dass alle Direktzahlungen als «bedenklich» eingestuft werden. Und es werden noch andere «Fehlanreize» in der Landwirtschaft geortet. 

So müssten die Bauern keine Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen. «Da die Landwirtschaft im Gegensatz zum Schwerverkehr nicht für die ungedeckten Kosten aufkommen muss, besteht eine indirekte Subvention», wird kritisiert. Auch die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Land- und Forstwirtschaft wird negativ beurteilt.

«Eher nicht» auf Schiene

Immerhin kommt der Bericht zum Schluss, dass die Befreiung der land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge von der LSVA nicht infrage gestellt werden soll. Dies auch, weil die landwirtschaftlichen Transporte «eher nicht» für eine Umlagerung auf die Schiene in Frage kämen.

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