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Verkäsungszulage: Gegen Abstufung nach Fettgehalt

blu |

 

Künftig soll allen Milchverarbeitenden die Verkäsungszulage verweigert werden, die die Mindestpreise für Milch unterschreiten. Nichts wissen will der Ständerat jedoch davon, dass die Verkäsungszulage nach dem Fettgehalt abgestuft wird.

 

Die Motion «Stärkung der Wertschöpfung beim Käse» verlangt, dass die Wertschöpfung und deren faire Verteilung entlang der Kette im Käsebereich insgesamt gefördert wird. Dazu soll der Bundesrat durch Anpassung von Ausführungsverordnungen die Verkäsungszulage nach Fettgehalt des Käses abstufen.

 

Die Auszahlung der Verkäsungszulage an Verarbeiter soll verweigert werden, falls durch das Unterschreiten von Mindestpreisen bei Milchproduzenten Preisdumping betrieben und so das Käseabkommen mit der EU unterlaufen wird,. Zudem will die Vorlage Transparenz  über die Einhaltung der Mindestpreise schaffen.

 

Hohen administrativen Aufwand

 

Die kleine Kammer hat am Mittwoch die Motion aus dem Nationalrat abgeändert. Auf eine Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt des Käses – wie dies der Nationalrat fordert – soll nach Ansicht des Ständerats hingegen verzichtet werden. Eine solche Regelung würde laut Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) einen hohen administrativen Aufwand und Kontrollaufwand mit sich bringen. Hegglin ist auch Präsident der Branchenorganisation Milch (BOM).

 

Hegglin sagte, es bestünde aber noch Handlungsbedarf. Die BOM schreibe ihren Mitgliedern reglementarisch vor, dass der bezahlte Preis für die verkäste Milch den sogenannten LTO-plus-Preis nicht unterschreiten dürfe. «Diese Bestimmung wird kontrolliert und ein allfälliges Nichteinhalten wird sanktioniert. Mit dieser Regelung wird gewährleistet, dass Schweizer Käsehersteller die Milch inklusive Verkäsungszulage nicht günstiger einkaufen können als die Hersteller in der EU», so Hegglin. 

 

Parmelin: Rechtliche Grundlage fehlt

 

Die Regelung sei jedoch auf die Mitglieder der BOM beschränkt. Die führe dazu, dass Nichtmitglieder – insbesondere bei grossem Milchaufkommen einen Marktvorteil hätten. «Die Praxis der BOM sollte deshalb für alle Hersteller gelten, auch für jene ausserhalb der Branche», so Hegglin weiter.

 

Schliesslich stimmte der Ständerat mit 36 zu 5 Stimmen für die abgeänderte Motion. Der Vorstoss geht noch einmal zurück an den Nationalrat

 

Landwirtschaftsminister Guy Parmelin plädierte im Namen des Bundesrats dafür, die Motion abzulehnen. Es fehle eine ausreichende rechtliche Grundlage, um die Auszahlung der Zulage an Milchverwerterinnen und Milchverwerter zu verweigern, die bestimmte minimale Produzentenpreise für verkäste Milch nicht einhalten.

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