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Verkäsungszulage nicht ausgewiesen

Auf eine Interpellation von Nationalrat Fabian Molina (SP, ZH) hin hält der Bundesrat fest, dass laut Milchpreisstützungsverordnung die Zulagen für verkäste Milch und für silagefreie Fütterung in der Milchgeldabrechnung separat ausgewiesen werden müssen.

 

 

Auf eine Interpellation von Nationalrat Fabian Molina (SP, ZH) hin hält der Bundesrat fest, dass laut Milchpreisstützungsverordnung die Zulagen für verkäste Milch und für silagefreie Fütterung in der Milchgeldabrechnung separat ausgewiesen werden müssen.

Seit dem 1. Januar 2016 seien bei 643 risikobasierten Kontrollen 48 Fälle beanstandet und untersucht worden, bei welchen die Zulagen in den Milchgeldabrechnungen ungenügend ausgewiesen worden seien. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) werde die separate und damit transparente Ausweisung der Zulagen weiterhin überprüfen.

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