Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat ihren Entscheid zu den umstrittenen Steuerprivilegien beim Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke verschoben. Sie will zuerst weitere Informationen einholen.
Von der Verwaltung erwartet die Kommission vertiefte Abklärungen zur Verfassungsmässigkeit, zur rechtsgleichen Behandlung von Landwirten und selbständigen Gewerbetreibenden und zur konkreten steuerlichen Belastung. Die Resultate sollen bis im August vorliegen, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag heisst.
Der Nationalrat hatte die Steuererleichterung für Bauern in der Sondersession von letzter Woche beschlossen. Diese sollen auf Gewinnen aus dem Verkauf von Bauland keine Bundessteuer zahlen müssen. Beim Bund und bei den Sozialwerken würde das zu geschätzten Ausfällen von 400 Millionen Franken pro Jahr führen.
Auslöser der Gesetzgebungsarbeiten war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Vorher waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer befreit. Das Bundesgericht begrenzte dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven von Landwirtschaftsbetrieben sind seither voll steuerbar.
Das will der Nationalrat rückgängig machen. Das Gesetz soll rückwirkend gelten für alle noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen.