Der nächste Ankauf von Freiberger Pferden und Maultieren für das Militär findet am Montag, den 12. November, im Nationalen Pferdezentrum (NPZ) in Bern statt. Gesucht werden 15–20 Freiberger und einige Maultiere.
Der Veterinärdienst der Armee sucht am Montag, den 12. November 2018, um 9 Uhr 15 bis 20 Freiberger Pferde – Wallache und Stuten – sowie einige Maultiere für das Militär, heisst es in einer Mitteilung. Zum ersten Mal müssen die Verkäufer ihre zum Verkauf stehenden Pferde im Voraus anmelden und administrativ überprüfen lassen. Die Voranmeldung wird eingeführt, um die Arbeiten und den Pferdeankauf besser planen zu können.
Zu diesem Zweck müssen nachstehende Angaben frühzeitig gemeldet werden:
Name, UELN-Nr. und Geburtsdatum des Pferdes (Kopie des Abstammungsscheins)Name und Agate-Nr. des Eigentümers.
Die restlichen Kriterien (siehe Kasten) werden wie gehabt am Ankaufstag geprüft.
Kontaktdaten:
Kompetenzzentrum Veterinärdienst und Armeetiere, SB Armeetiere, Kaserne Sand, 3000 Bern 22, Telefon 058 484 02 02 oder E-Mail [email protected].
Ankaufsbedingungen für Trainpferde
a) Trainbundespferde
Angekauft werden Freiberger Pferde (vorzugsweise reine Freiberger), die sich vor allem zum Säumen eignen. Sie
müssen auch eingespannt (einspännig) und geritten werden können. Es werden Wallache und Stuten angekauft. Verlangt werden:
• ausgeglichener Charakter,
• guter Widerrist, tragfähiger Rücken, gute Kruppe,
• breite, tiefgewachsene Brust,
• ausgiebiger und korrekter Gang,
• korrekte Gliedmassenstellung und gesunde Hufe;
• Stockmass zwischen 151 und 158 cm; bei jungen Wallachen, die noch nicht ausgewachsen erscheinen, höchstens 157 cm;
• uneingeschränkte Sehfähigkeit;
• Alter: Wallache/Stuten mindestens mit Jahrgang 2015. In der Regel sollen die Pferde nicht älter als 7-jährig sein;
• Abstammung väterlicher- und mütterlicherseits von einem Bundeshengst oder von einem vom Bund anerkannten Hengst;
• Die Ankaufskomission kann in begründeten Fällen Ausnahmen machen.
b) Maultiere
Das Maultier muss mindestens mit Jahrgang 2014 sein. In der Regel sollen die Maultiere nicht älter als 7-jährig sein und ein Stockmass zwischen 151 und 158 cm aufweisen.
c) Allgemeine Bedingungen
Die zu verkaufenden Pferde müssen vorgängig angemeldet werden. Bei der Vorführung der Pferde ist der Equidenpass («Pferdepass») mit Abstammungsschein und Eigentums-Urkunde vorzuweisen und abzugeben. Das Pferd muss bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD/Agate) angemeldet sein und auf den Verkäufer lauten. Es werden nur Pferde mit dem Status «Nutztier» angekauft. Treten bei der Kontrolle des Equidenpasses und Abstammungsscheines durch das Bundesamt für Landwirtschaft Unregelmässigkeiten zu Tage, so ist der Verkäufer verpflichtet, das Pferd gegen Rückerstattung des Kaufpreises sofort an seinem Standort an die Hand zu nehmen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Pferd innert 31 Tagen als Beisser oder Schläger erweist oder Fehler und Mängel auftreten, die eine Diensttauglichkeit gemäss Verordnung des VBS über die Armeetiere vom 27. März 2014 ausschliessen. Frisch kastrierte Hengste werden nicht angekauft. Die Pferde und Maultiere müssen an allen vier Hufen beschlagen sein. Die Hufe sollen bei der Vorführung gereinigt, jedoch nicht gefettet sein. Wenn die Witterungsverhältnisse es zulassen, sind die Pferde ohne Stollen vorzuführen. Es ist nicht gestattet, bereits einmal vorgeführte und abgelehnte Pferde und Maultiere noch einmal zu präsentieren. Es werden nur Pferde und Maultiere angekauft, die ordnungsgemäss gegen Pferdegrippe und Starrkrampf geimpft sind (Impfungen im Pferdepass).
d) Selbstgestellte Trainpferde
Für selbstgestellte Pferde von angehenden Train-Rekruten, von Train-Soldaten oder Train-Unteroffizieren (Dienstbüchlein mitbringen) ist das Bestehen einer Stallkontrolle (es gilt die Tierschutzverordnung ohne Übergangsfristen) integrierender Bestandteil des Ankaufprozederes. Sie müssen ausserdem nachweisen, dass sie Besitzer/Eigentümer des Pferdes (Pferd auf eigene TVD-Nr. lautend) sind.
e) Garantie
Der Verkäufer sichert dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ausdrücklich zu, dass er mit einer Garantie von 31 Tagen einverstanden ist. Er garantiert ferner bis zum 30. Juni des, dem Ankauf folgenden Jahres, dass das von ihm verkaufte Pferd frei von Sommerekzem ist.
f) Zahlungsbedingungen
Der Verkäufer bringt einen auf ihn lautenden Einzahlungsschein mit. Die Zahlung wird erst nach Ablauf der Garantie ausgelöst, d.h. es dauert dann noch einmal rund 30 Tage, bis das Geld beim Käufer gutgeschrieben werden kann.