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Verlängerte Aufbrauchfristen für Pflanzenschutzmittel

mge |

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Stähler Suisse SA gutheissen und wichtige Pflanzenschutzmittel mit einer unzureichender Ausverkauf- und Aufbrauchfrist für die Saison 2022 verlängert. 

 

Im Jahr 2021 wurden  Pflanzschutzmittel wie Ombral®, Valbon®, Fantic® M WG und Cercobin® mit bekannten Wirkstoffen seitens der Behörden kurzfristig und «mit zum Teil willkürlichen» Ausverkaufs- und Aufbrauchfristen verfügt. Wie die Firma Stähler Suisse SA in ihrer Medienmitteilung weiter schreibt, hätte auch der vorgelagerte Agrarhandel keine Möglichkeit gehabt, gelagerte Pflanzenschutzmittel bei Kunden zu platzieren. Dieser würde mit den von den Behörden festgelegten Fristen massive Abschreibungen auf Pflanzenschutzmittel machen müssen.

 

Stähler Suisse SA legte gegen diese Verfügung Beschwerde ein und behielt vor Verwaltungsgericht recht. Somit dürfen wichtige Pflanzenschutzmittel für die Saison 2022 noch aufgebraucht werden und Landwirte und Handel können Produkte gezielt abverkaufen. Die Ausverkaufsfrist ist neu 30. Juni 2022, Aufbrauchfrist 31. August 2022.

 

Das Gerichturteil stärke die produzierende, einheimische, schweizerische Landwirtschaft, schreibt die Stähler Suisse SA.  

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