Die Identitas AG verrechnet ab Anfang 2023 höhere Gebühren unter anderem für die Lieferung von Ohrmarken, die Registrierung von Equiden und die Meldung geschlachteter Tiere. Die höheren Tarife hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 2. November beschlossen.
«Die Aufgaben und gesetzlichen Auflagen im Tierverkehr lassen sich mit den aktuellen Gebühren nicht finanzieren. Die Verluste der letzten Jahre belegen dies», heisst es in einer Mitteilung der Identitas AG von Donnerstag.
Technische Erneuerungen
Zudem stehen bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) in den kommenden Jahren technische Erneuerungen an, die Verfügbarkeit zu gewährleisten, heisst es weiter. Diese Investition in eine funktionsfähige Tierseuchenprävention und -bekämpfung erforderten ebenfalls höhere Gebühreneinnahmen als heute.
«Die Identitas AG sah sich deshalb gezwungen, mit dem landwirtschaftlichen Verordnungspaket eine Erhöhung der Tierverkehrsgebühren zu beantragen, die mit Entscheid des Bundesrates vom 2. November 2022 auch beschlossen wurde», hält der Unternehmen fest.
Reserven abgebaut
In der Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank (TVD) werden die Gebühren für die TVD gegenüber 2022 um rund 50 Prozent erhöht. Sie waren in den Jahren 2018 und 2019 vorübergehend gesenkt worden, um die Reserven der Identitas AG zu reduzieren. Dieses Ziel ist erreicht worden, teilte der Bundesrat
Rinder-Doppelohrmarken kosten mit 5.40 Fr. damit wieder ungefähr gleich viel wie vor 20 Jahren (2003-2017: 5.00 Fr.), schreibt die Identitas dazu. Die Gebühren ab 2023 finden sich Sie hier-> Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank
Die Identitas AG stellt die angepassten Gebühren wie gewohnt über das ganze Jahr verteilt in Rechnung. An der Art der Rechnungsstellung und der Höhe der Entsorgungsbeiträge ändere sich nichts. Belastungen (Gebühren und Abgaben) und Gutschriften (Geburts- und Entsorgungsbeiträge) werden wie gewohnt zusammen abgerechnet.
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