Ausgeböllert: Für Feuerwerk-«Töpfe» gilt ab 2014 Ausweispflicht

Ausgerechnet in der Silvesternacht tritt eine strengere Regel für das Abfeuern von Feuerwerken in Kraft. Wer nach Mitternacht so genannte «Töpfe» zündet, macht sich strafbar, sofern er keinen Ausweis dafür besitzt.

Ausgerechnet in der Silvesternacht tritt eine strengere Regel für das Abfeuern von Feuerwerken in Kraft. Wer nach Mitternacht so genannte «Töpfe» zündet, macht sich strafbar, sofern er keinen Ausweis dafür besitzt.

Denn für Feuerwerke der Kategorie 4, die ganze Batterien in die Luft jagen könne, gilt ab dem 1. Januar 2014 eine Ausweispflicht. Wer auf das Abfeuern solcher Feuerwerksbatterien nicht verzichten will, muss einen eintägigen Kurs mit Abschlusstest besuchen.

Trotz der neuen Regelung dürfte es aber auch diesen Silvester nach Mitternacht nicht ruhiger zu- und hergehen als in den Vorjahren. Denn viele Feuerwerkfans haben längst vorgesorgt und einen entsprechenden Kurs besucht.

Bereits 700 Kursabsolventen

Die bisherigen Kurse seien in der Regel alle ausgebucht gewesen, sagte Robert Schmidli, Direktor des Schweizerischen Feuerwehrverbandes, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. In der Zwischenzeit hätten fast 700 Teilnehmer einen der verschiedenen Kurse besucht.

Die Teilnehmer lernen unter anderem, wie sie einen geeigneten Abschussplatz bestimmen, die Feuerwerkskörper korrekt aufstellen und was mit Versagern und Blindgängern zu tun ist. Der Kurs kostet inklusive Prüfungsgebühr 500 Franken. Laut Schmidli fallen im Schnitt ein bis zwei der 24 Teilnehmer pro Kurs durch die Prüfung.

Ausweis fünf Jahre gültig

Der Ausweis ist fünf Jahre gültig. Wer danach einen zweistündigen Wiederholungskurs besucht, kann den Ausweis um weitere fünf Jahre verlängern. Der Sprengausweis (zivil oder Militär) gilt nicht für die Feuerwerke der Kategorie 4.Verstoss gegen Sprengstoffgesetz

Wer trotz der neuen Regelung ohne Ausweis weiterböllert, verstösst gegen das Sprengstoffgesetz. Welche Konsequenzen dies hätte, ist noch unklar. Einen genauen Bussen- oder Strafenkatalog gibt es nicht.

Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) hat vorerst keine Strafmassempfehlungen erlassen. Man gehe von Einzelfällen aus, heisst es bei der SSK auf Anfrage. Sollte es zu Verzeigungen kommen, werde man die Situation neu überdenken.

Nur im Fachhandel erhältlich

Bisher gab es nur wenige Auflagen für die Böller der Kategorie 4: Wie auch in Zukunft durften sie nur von Fachhändlern und getrennt vom restlichen Sortiment verkauft werden. Volljährige Personen mussten ein Protokoll mit Sicherheitshinweisen unterschreiben, damit der Handel perfekt war.

Die Schweiz führt die neue Regel analog zu den neuen Regeln der EU ein.

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