Corona: Diese Massnahmen kommen

Die nachfolgenden Entscheide zu Corona-Schutzmassnahmen hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Die Massnahmen im Inland treten am Montag in Kraft und gelten bis vorerst am 24. Januar. Die neuen Einreisebestimmungen treten bereits am Samstag in Kraft.

Massnahmen im Inland

  • Die Zertifikatspflicht wird auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet.
  • Bei Veranstaltungen im Freien gilt die Zertifikatspflicht bereits ab 300 statt ab tausend Personen.
  • Bei privaten Treffen gilt ab elf Personen die «dringliche Empfehlung», das Zertifikat einzusetzen.
  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Neu gilt sie drinnen überall dort, wo auch die Zertifikatspflicht gilt. Ausgenommen sind private Treffen.
  • Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: Im Restaurant und in Clubs wird eine Sitzpflicht beim Essen und Trinken erlassen, bei Sport- und Kulturaktivitäten wie etwa Hallentrainings oder Chorproben müssen Kontaktdaten erhoben werden.
  • Explizit sieht der Bundesrat die Anwendung der 2G-Regel vor: Alle öffentlichen Einrichtungen, für welche die Zertifikatspflicht gilt, dürfen den Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränken. Im Gegenzug darf auf die Maskenpflicht verzichtet werden.
  • Analog kann die 2G-Regel auch bei allen Veranstaltungen drinnen oder im Freien angewandt werden.
  • Am Arbeitsplatz gilt eine dringliche Homeoffice-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitenden in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
  • Die Gültigkeitsdauer der Testzertifikate wird verkürzt: ein Antigen-Schnelltest noch 24 statt 48 Stunden. Ein PCR-Test ist nach wie vor 72 Stunden gültig.
  • Die Kapazitätsbeschränkungen für Innenräume werden mangels gesetzlicher Grundlage aufgehoben.
  • Verzichtet hat der Bundesrat nach Kritik aus den Kantonen auf eine Testpflicht an Schulen. Ursprünglich wollte er, dass alle obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II repetitive Tests anbieten müssen.

Einreisebestimmungen

  • Ab Samstag werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen.
  • Alle Personen, auch Geimpfte und Genesene, müssen vor der Einreise einen PCR-Test machen lassen.
  • Alle Personen müssen sich zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise einem PCR- oder Antigen-Test unterziehen.
  • Einreisende müssen die Testkosten selbst tragen.
  • Ungeimpfte Personen dürfen aus Risikoländern oder -regionen ausserhalb des Schengen-Raums zu privaten Zwecken nur noch in Härtefällen einreisen. Betroffen sind namentlich Besuche oder touristische Reisen.

Kommentare (6)

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  • Margrit | 03.12.2021
    Ich finde vor allem cool wenn man als Schweizer Bürger, doppelt gegen Corona geimpft ist UND nicht freiwillig und zur Einreise noch einen PCR test machen MUSS UND nach Einreise auch noch EINEN. Der PCR test in Übersee kostet NUR 340.- Landeswährung - der antigen test in der Schweiz kostet bestimmt ein wenig weniger.
    Cool, nicht nur Kühe werden gemolken.
  • Jonas Hartmann | 03.12.2021
    Beat: Ich habe schon einige Male erwähnt, dass ihr Schwurbler eure "Thesen" belegen müsst. Also bringe endlich du mal eine Studie. Und nicht nur irgendwelchen Link zu irgendwelchen Schwurblern die viel behaupten aber nichts belegen können.
  • W. Müller | 03.12.2021
    Hr. Dr.FURRER
    Ich denke auch wie wie Elsa Meyer
    Wäre eine Variante zum Gedanken machen ob auswandern nach China eine Option wäre mit einem solchen Gedanken gut.
  • Beat Furrer | 03.12.2021
    Danke, Elsa Meyer! Geben Sie bitte konkrete Angaben, wo und wann genau!
    Gerne gebe ich meine Erkenntnisse:
    SRF: Wellen: Stand der Hospitalisierten mit Covid-19 in Schweizer Spitälern auf srf.ch: zeigt keine dramatische Welle!
  • Elsa Meyer | 03.12.2021
    Beat Furrer, sie leiden wohl unter erheblichem Gedächtnisverlust. Ihre Fragen wurden schon auf x Kanälen zu genüge beantwortet. Ich finde ihr Verhalten absolut nicht zielführend, es erinnert eher an ein trötzelndes Kleinkind.
  • Beat Furrer | 03.12.2021
    Bevor Massnahmen erlassen werden dürfen, muss ZWINGEND vorher geklärt werden:
    - Haben wir Übersterblichkeit?
    - Oder gar: haben wir eine Pandemie?
    - Wie unterscheidet sich diese "Grippewelle" von den jährlichen Grippewellen?
    - Wie kann es sein, dass Delta und Omikron gefährlicher sind, als die ursprüngliche Covid-Variante? Normalerweise nimmt die Gefährlichkeit des Virus ab.
    - Ist Zertifikatspflicht nicht verfassungswidrig?

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