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Gericht: Kindern und Wildbienen haben kein Stimmrecht

Weder Wildbienen noch Minderjährige erhalten bei Vorlagen zu Umweltfragen ein Stimmrecht. Dies hat das Bundesgericht in einem knappen und klaren Urteil festgehalten.

sda |

Eine Mutter und ihre noch nicht volljährige Tochter machten sich im Nachgang zur Biodiversitätsinitiative 2024 mit einer Stimmrechtsbeschwerde für ein solches Recht stark.

Die beiden wohnen in der Stadt Zürich und reichten eine Abstimmungs- und Stimmrechtsbeschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Regierungsrat des Kantons Zürich ein. Als Beschwerdeführerinnen führten sie auch die Wildbienen «wohnhaft in der Schweiz» auf.

Beantragten Stimmrecht

Sie beantragten hauptsächlich, dem Mädchen und den Wildbienen sei das Stimmrecht in Umweltangelegenheiten zu gewähren.

Das Ergebnis der Abstimmung über die Biodiversitätsinitiative sei für ungültig zu erklären und unter Einbezug von Kindern und Wildbienen zu wiederholen. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

«Offensichtlich unbegründet»

Vor dem Regierungsrat war der Beschwerde kein Erfolg beschieden, weshalb Mutter und Tochter ans Bundesgericht gelangten – jedoch vergeblich. Das Gericht hält fest, dass die beiden kein Recht aufgezeigt hätten, das für Kinder und Wildbienen einen Anspruch auf ein Stimmrecht begründen liesse. Vielmehr sei ihre Kritik am Entscheid des Regierungsrates «offensichtlich unbegründet».

Abgewiesen hat das höchste Schweizer Gericht auch den Antrag der Beschwerdeführerinnen, eine öffentliche Urteilsberatung durchzuführen. Es behält sich vor, künftig ähnliche Eingaben formlos abzulegen, wie es explizit festhält.

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