Wer beruflich Pflanzenschutzmittel verwendet, muss dies ab 2025 digital erfassen. Die Vorgabe gilt ebenso für alle, die mit Pflanzenschutzmitteln oder Dünger und Kraftfutter handeln. Der Bund hat deshalb eine Informationsplattform lanciert.
Die Mitteilungspflicht wurde vom Parlament nach einer langen Diskussion 2021 festgelegt. In der Frühlingssession 2021 wurde die Offenlegungspflicht für Dünger und für an Landwirtschaftsbetriebe gelieferte Futtermittel – ohne Raufutter – beschlossen. Die Pflicht ist Bestandteil der Parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren».
Die Vorgabe gilt ab 2025 für alle Betriebe, Organisationen und Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel einsetzen oder mit Dünger, Kraftfutter und Pflanzenschutzmitteln handeln. Erfasst werden diese Angaben digital auf der neuen Webplattform.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat nun diese Mitteilungspflicht nun mit der digitalen Plattform «digiFLUX» umgesetzt. Das BLW informiert nun regelmässig über das Projekt. Seit dem dem 28. Februar 2023 steht auch eine Online-Informationsplattform zur Verfügung.
BLW
Was ist «digiFLUX»?
Es ist eine digitale Plattform, um die Anwendung und den Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen zu erfassen. Damit können Landwirtschaft, Infrastruktur- und Grünanlagenbetreibende sowie Handel ab 2025 der Mitteilungspflicht nachkommen, die das Parlament 2021 beschlossen hat. Die Plattform soll digitale Systeme vernetzen und Doppelerfassungen verhindern. «So verringert digiFLUX besonders im Bereich der Landwirtschaft den administrativen Aufwand und schafft die Möglichkeit, die erfassten Daten gezielt für weitere Aufgaben einzusetzen», schreibt das BLW auf der Plattform-Website.
Wer muss was auf digiFLUX erfassen?
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Anwendung und dem Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen. Mit Handel gemeint ist der Verkauf und auch die Weitergabe von betroffenen Produkten.
Anwendung: Alle Betriebe, Organisationen und Unternehmen, die beruflich Pflanzenschutzmittel einsetzen, müssen dies auf «digiFLUX» festhalten. Dazu gehören die Landwirtschaft sowie Betreibende von Infrastruktur und Grünanlagen aus Wirtschaft und öffentlicher Hand. Freiwillig kann auf «digiFLUX» auch die Anwendung von Dünger (inkl. Hof- und Recycling-Dünger) und Futtermittel erfasst werden. Dazu besteht aber keine Pflicht.
Handel: Der Verkauf und die Weitergabe von Pflanzenschutzmitteln, Mineraldünger, Hof- und Recycling-Dünger sowie Kraftfutter müssen auf «digiFLUX» erfasst werden (die Erfassung von Raufutter ist freiwillig). Die Mitteilungspflicht liegt beim abgebenden Unternehmen resp. bei der abgebenden Person: in der Regel der Handel, die Vergärungs- und Kompostierungsanlage sowie Landwirtinnen und Landwirte, die Produkte weitergeben.
.......Das ich nicht lache....
Warum nicht bei Agate anhängen?
All die studierten Leute müssen beschäftigt werden, auf kosten der Landwirtschaft!