Der Verband CLCV ist der Ansicht, dass mehrere Unternehmen, die auf den Verkauf von abgefülltem Wasser spezialisiert sind, «seit mindestens 2010 verbotene Techniken zur Reinigung des von ihnen vertriebenen Wassers eingeführt haben», heisst es in der Klageschrift.
«Die CLCV ist der Ansicht, dass die beanstandeten Tatsachen eine schwerwiegende Verletzung der Rechte der Konsumenten darstellen, die über die wesentlichen Eigenschaften des vertriebenen Wassers getäuscht wurden», fügte sie hinzu.
UV-Lampen und Aktivkohle
Die Pariser Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass sie die Anzeige erhalten habe und sie derzeit prüfe. Im Januar hatten «Radio France» und «Le Monde» aufgedeckt, dass in Frankreich jahrelang verbotene Behandlungen zur Reinigung von abgefülltem Mineralwasser eingesetzt wurden.
Nestlé Waters hatte Ende Januar zugegeben, verbotene Desinfektionssysteme (UV-Lampen, Aktivkohle) eingesetzt zu haben, um die «Lebensmittelsicherheit» seiner Vogesen-Wässer (Vittel, Contrex und Hépar) aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig teilte Nestlé mit, «dass die Lebensmittelsicherheit und die Qualität seiner natürlichen Mineralwässer immer gewährleistet waren und dass ihre einzigartige mineralische Zusammensetzung immer so erhalten blieb, wie sie auf den Etiketten angegeben war.»


