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Rega fliegt über 100 Einsätze

Die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega ist über das Pfingstwochenende über 100 Mal in der Schweiz ausgerückt. Am häufigsten wurde die Rega für akut erkrankte Menschen angefordert.

Diese Menschen waren auf medizinische Hilfe aus der Luft und den raschen sowie schonenden Transport in ein Spital angewiesen, wie die Rega am Pfingstmontag mitteilte. Zum Einsatzspektrum gehörten aber auch Verkehrs-, Sport- oder Bergunfälle sowie sogenannte Präventiveinsätze. Bei diesen wurden Personen unverletzt oder nur leicht verletzt aus einer gefährlichen Lage gerettet.

Im Vergleich zum Vorjahr flog die Rega leicht weniger Einsätze. 2024 waren es über 140 Einsätze, wie die Rega schrieb.

Die Rega war nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland im Einsatz. Am Sonntag kehrte ein Ambulanz-Jet der Rega aus Saint Petersburg in den USA mit einem Patienten nach Zürich zurück, und am selben Tag starteten die anderen Rega-Jets im kanadischen Edmonton sowie aus Tuzla in Bosnien und Herzegowina. Sie brachten ebenfalls Patienten von dort in die Schweiz zurück.

Die Rega (Schweizerische Rettungsflugwacht) ist in erster Linie für die Rettung und den Transport von Menschen zuständig. Dennoch kommt es gelegentlich vor, dass sie bei der Rettung von Tieren hilft – jedoch nur in Ausnahmesituationen und wenn keine andere Lösung möglich ist.

Wichtigste Punkte zur Tierrettung durch die Rega:

Primärer Auftrag: Die Rega ist für medizinische Notfälle bei Menschen zuständig. Tierrettungen gehören nicht zu ihrem regulären Auftrag.

Ausnahmen möglich: In seltenen Fällen unterstützt die Rega bei Tierrettungen – etwa bei Nutz- oder Wildtieren in Notlagen, wenn ein rascher Eingriff dringend ist und keine Alternative (z. B. Bergbahn, Feuerwehr oder private Helikopter) verfügbar ist.

Beispielhafte Einsätze: Gelegentlich hilft die Rega bei der Bergung von verunfallten Kühen oder Pferden in unzugänglichem Gelände – meist in Zusammenarbeit mit Tierärzten und weiteren Einsatzkräften.

Bedingungen für einen Einsatz:

  • Der Einsatz gefährdet nicht die Verfügbarkeit für Menschenrettungen.
  • Die Situation ist dringend, etwa wegen Verletzungsgefahr für Menschen oder das Tier selbst.
  • Es bestehen keine anderen Transportmöglichkeiten.
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