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Stacheldrähte als Todesfalle

Immer wieder verletzen sich Wildtiere an Stacheldraht-Zäunen. Nun fordern St. Galler Jäger sowie die Naturschutzverbände Pro Natura und WWF deren Verbot.

 

Immer wieder verletzen sich Wildtiere an Stacheldraht-Zäunen. Nun fordern St. Galler Jäger sowie die Naturschutzverbände Pro Natura und WWF deren Verbot.

Bis jetzt fühlte sich niemand dafür verantwortlich. Auf den Alpweiden der Ortsgemeinde Murg SG spannt sich zehn Kilometer Stacheldraht sowie 1.5 Kilometer Litzendrahtzaun, davon 95 Prozent entlang von Waldrändern, schreibt die "Thurgauer Zeitung". Mehrfach hätte man Zaunpartien gefunden die von Rotwild im Wechsel zerissen wurden. Nicht selten hätten solche Verletzungen für die Tiere tödliche Folgen. 

Nun reagieren der Jäger-Dachverband Revier Jagd St. Gallen und die regionalen Naturschutzorganisationen Pro Natura und WWF. Am Montag starteten sie die Gesetzesinitiative "Stopp dem Tierleid". Bis am 4. Juli müssen 6'000 Unterschriften gesammelt werden. 

Jagdverbandspräsident Peter Weigelt findet die Stacheldrähte unnötig. Zum Schutz der Schafe werde an den Hängen in Guggeien bereits ein zusätzlicher Elektrozaun installiert. Man will kein neues Gesetz, doch sei das bisherige Verbot unnötiger Zäune, soweit diese den Lebensraum der Wildtiere unverhältnismässig stören, zu offen. 

Laut "Thurgauer Zeitung" soll die laufende Gesetzesinitiative den Artikel 41 des St. Galler Jagdgesetzes wie folgt präzisieren: Stacheldraht ist ausnahmslos verboten. Mobile Zäune dürfen nur solange in der offenen Landschaft stehen, als sie auch tatsächlich in Betrieb sind. Im Wald sind Zäune fast ausnahmslos verboten. Bei den Übergangsfristen zeigen sich die Initianten kulant. Sie gewähren vier Jahre zur Entfernung von unsachgemässen Zäunen. 

 

 

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