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Vernachlässigung: Behörden beschlagnahmen Rinder 

Wegen Verstössen gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz hat der Aargauer Veterinärdienst Mitte August 2023 sämtliche Rinder eines Nutztierbetriebs beschlagnahmt und bis zu ihrem Verkauf an einem geeigneten Ort untergebracht. Der Tierhalter hatte die angeordneten Massnahmen mehrmals nicht umgesetzt.

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Die Tierhaltung im betroffenen Betrieb war laut dem Veterinärdienst wiederholt negativ aufgefallen. Die Behörde hatte deshalb mehrere Massnahmen angeordnet und regelmässige Kontrollen durchgeführt.

Vorsorgliche Beschlagnahmung

Konkret beanstandete die Behörde die vernachlässigte Fürsorge bei kranken und verletzten Tieren, verschmutzte oder nicht korrekt mit Ohrmarken gekennzeichnete Tiere sowie ungenügend eingestreute Liegeflächen. Im Sommer wurde dem Veterinärdienst eine Beanstandung gemeldet. Daraufhin wurde Anfang August 2023 während der Ferienabwesenheit des Tierhalters eine Kontrolle durchgeführt. «Vor Ort stellte der Veterinärdienst eine massive Verschlechterung der Situation fest und ordnete deshalb eine sofortige Behebung der Mängel an», heisst es in der Mitteilung des Departements Gesundheit und Soziales. 

Dem Tierhalter wurde eine Frist zur Behebung gewährt. Weil bei der einige Tage später in Anwesenheit des Tierhalters stattfindenden Nachkontrolle die Mängel weiterhin bestanden, leitete der Veterinärdienst umgehend die vorsorgliche Beschlagnahmung aller Rinder in die Wege. Die Rinder wurden einen «geeigneten Ort» verbracht. 

Tierhalteverbot

Nachdem der Tierhalter auf die Rinder verzichtete, wurden diese an ein Viehhandelsunternehmen veräussert. Für den Tierhalter hat der Veterinärdienst in der Zwischenzeit ein Tierhalteverbot für Rinder erlassen, das noch nicht rechtskräftig ist. 

Wie Anne-Kathrin Witschi vom Veterinärdienst gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte, wurden insgesamt 17 Kühe und Rinder beschlagnahmt. Fünf Tiere waren in einem so schlechten gesundheitlichen Zustand, dass sie von ihrem Leiden erlöst werden mussten. Der Tierhalter muss mit juristischen Konsequenzen rechnen. Parallel zum administrativen Verfahren werde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, sagte das Veterinäramt gegenüber das sda.

Zum Standort des Betriebs und zum Tierhalter machte die Behörde keine Angaben.

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