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Verordnungspaket: Mehraufwand

Die St.Galler Regierung sieht in den vom Bund vorgeschlagenen Änderungen von verschiedenen Verordnungen zum eidgenössischen Landwirtschaftsgesetz Vor- und Nachteile.

 

 

Die St.Galler Regierung sieht in den vom Bund vorgeschlagenen Änderungen von verschiedenen Verordnungen zum eidgenössischen Landwirtschaftsgesetz Vor- und Nachteile.

Die Regierung äussert ihre Bedenken in Bezug zur Revision der Pflanzenschutzverordnung. Bei den Änderungen würden umfangreiche neue Aufgaben auf die Kantone zukommen, die sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht erhebliche Konsequenzen hätten. Ebenso klare Vorbehalte hat sie gegen die Anpassung der Direktzahlungsverordnung.

In dieser ist mittlerweile eine Regulierungsdichte und ein Regelungsumfang erreicht, die von den Kantonen nicht mehr zeitgerecht und zielführend vollzogen und kontrolliert werden können. Andererseits befürwortet die Regierung die höhere Kontinuität in der Agrarpolitik und die Änderungen der Kontrollen. Damit erhielten die Bauernfamilien eine gewisse Rechtssicherheit. Das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2018 soll die Zeit bis zum Inkrafttreten der Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 regeln. 


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