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Versteigerung soll Wettbewerb bringen

Ab 2018 wird die Hälfte des Importkontingents versteigert. Der Bundesrat erhofft sich so mehr Wettbewerb unter den Importeuren und damit tiefere Preis für die Konsumenten.

 

 

Ab 2018 wird die Hälfte des Importkontingents versteigert. Der Bundesrat erhofft sich so mehr Wettbewerb unter den Importeuren und damit tiefere Preis für die Konsumenten.

Die Einfuhr von Speisekartoffeln war bisher fix geregelt. Derzeit dürfen nur Unternehmen, die selber auch Schweizer Kartoffeln abpacken und den Detailhandel beliefern, importieren. Diese Inlandleistung müssen Händler zwingend erfüllen.

Damit soll nun Schluss sein. Der Bundesrat hat eine Änderung der Agrareinfuhrverordnung verabschiedet. Neu sollen alle Marktteilnehmer Speisekartoffeln importieren dürfen. Ab 2018 wird die Hälfte des Teilzollkontingent Speisekartoffeln von 6500 Tonnen versteigert. «Mit der hälftigen Versteigerung des Teilzollkontingents Speisekartoffeln (3250 Tonnen) wird in einem begrenzten Mass ermöglicht, dass neue Akteure am Speisekartoffelimport teilnehmen können», schreibt der Bundesrat am Mittwoch in einem Communiqué.

Mehr Transparenz

Die Landesregierung erhofft sich mit der Massnahme mehr Transparenz im Importmarkt für Speisekartoffeln. Mit der Versteigerung soll der Wettbewerb unter den Importeuren gefördert werden. Das erhöhe den Druck auf die Margen, wovon die Konsumenten in Form tieferer Preise profitieren sollen, argumentiert der Bund.

Das heutige System sei schwierig zu kontrollieren, weil sich die Warenflüsse verändert hätten, liess das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Anfang März verlauten. Gemäss dem BLW haben in der Vergangenheit Händler teils getrickst, indem sie Import-Kartoffeln als Inlandleistung deklarierten haben. 

 

So funktioniert der Import von Kartoffeln

Zölle schützen die Schweizer Kartoffelproduzenten vor ausländischer Konkurrenz. Ganz abgeschottet ist der Markt aber nicht. Gemäss WTO-Verträgen muss die Schweiz einen Minimalzugang gewähren. Bei den Speisekartoffeln sind das jährlich 6‘500 Tonnen. Fällt die Ernte kleiner aus als zur Inlandversorgung nötig, kann die Branche beim Bund zusätzliche Import-Kontingente beantragen, für die ein tiefer Zollansatz gilt. Ausserhalb dieser Kontingente kommen höhere Zölle zur Anwendung. Beim Import gilt die so genannte Inlandleistung: Kartoffeln einführen dürfen nur Händler, die selber auch Schweizer Kartoffeln abpacken und den Detailhandel beliefern. lid

 

Scharfe Kritik

In einer ersten Fassung wollte der Bund die gesamten 6'500 Tonnen an die Meistbietenden versteigern. Dies stiess bei Produzenten, Händlern und Verarbeitern auf scharfe Kritik. Für eine Änderung der Importregeln gebe es weder international noch national zwingende Gründe, sagte Ruedi Fischer dem LID. Es würde mehr importiert. «Dies hätte zur Folge, dass das Preisgefüge für die Schweizer Kartoffeln unter Druck kommt», warnte Fischer.

Ähnlich argumentierten die Händler „Bis anhin hatten Schweizer Kartoffeln Vorrang, sofern die Qualität stimmte. Das könnte sich ändern”, hielt Marc Wermelinger, Geschäftsführer von Swisscofel, dem Verband des Schweizerischen Früchte-, Gemüse- und Kartoffelhandels, fest. Zudem werde der Spekulation Tür und Tor geöffnet. Finanzstarke Player könnten im Ausland Kartoffeln zu einem Zeitpunkt beschaffen, wann diese günstig sind, um sie dann in der Schweiz teurer zu verkaufen, so Wermelinger. Und Urs Reinhard, Geschäftsführer der Swiss Convenience Food Association (Verarbeiter), monierte: «Ich verstehe nicht, wie das BLW ein System vorschlagen kann, das geeignet ist, den Kartoffel-Markt zu destabilisieren.»

BLW nahm Änderungen vor

Das BLW und der Bundesrat haben die Bedenken der Branche teilweise berücksichtigt. «Der in die Anhörung gegebene Änderungsvorschlag, wonach das Teilzollkontingent von 6500 Tonnen nach Versteigerung und vorübergehende Erhöhungen des Teilzollkontingents nach dem „Windhundverfahren" hätten zugeteilt werden sollen, ist angepasst worden“, schreibt die Landesregierung nun.

Damit werde den Kritiken bezüglich Vorhersehbarkeit und Planung der Handelsaktivitäten Rechnung getragen werden, heisst es weiter.  Im Falle vorübergehender Erhöhung des Teilzollkontingents Speisekartoffeln erfolgt die Zuteilung der Zollkontingentsanteile nach Marktanteilen.

In der Schweiz bauen 4‘700 Bauern auf rund 11‘000 Hektaren Kartoffeln an. Die inländische Speisekartoffelproduktion beträgt durchschnittlich 180‘000 Tonnen. Die Anzahl Produzenten ist aber im Sinken begriffen. Die Ernte 2016 fiel wie bereits die letztjährige tief aus.

 

Saatkartoffeln: Kontingent erhöht

Aufgrund der häufig beantragten Erhöhung der Zollkontingentsmenge für Saatkartoffeln hat der Bundesrat das Teilzollkontingent Saatkartoffeln dauerhaft um 1500 Tonnen auf 4000 Tonnen erhöht. Die Zuteilung der Zollkontingentsanteile erfolgt unverändert über die Inlandleistung, weshalb die Vermehrungsorganisationen die effektive Importmenge weiterhin bestimmen können.

 

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