Für Bauern, die auf ihren Betrieben Fernwärme produzieren, sollen die Vertriebsbedingungen gelockert werden. Sie sollen die Wärmeenergie künftig auch an Haushalte liefern können, die nicht in einer Bauzone direkt neben dem Bauernhof stehen.
Der Bundesrat hält die bisherige Regelung für zu starr. Mit der am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickten Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) möchte der Bundesrat die Bewilligung für solche Fernwärmeprojekte davon abhängig machen, ob die Wärme ohne zu viel Verluste verteilt werden kann.
Er schlägt zwei Varianten vor: Bauten und Anlagen sollen für die Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien zulässig sein, wenn der Verlust bei der Wärmeverteilung höchstens zehn Produzent der zugeführten Wärme beträgt. Oder sie sollen erlaubt werden, wenn der Nutzungsgrad der gesamten Wärmeproduktion und -verteilung mindestens siebzig Prozent beträgt.
Die Vernehmlassungsteilnehmer haben nun bis am 1. Juni 2012 Zeit, ihren Standpunkt geltend zu machen. Sie können auch zu Änderungen der RPV Stellung nehmen, mit denen die letzten Dezember beschlossene Lockerung der Umbauvorschriften für Bauernhäuser umgesetzt werden soll.
Nach dem zurzeit noch geltenden Raumplanungsgesetz (RPG) muss in Baubewilligungsverfahren abgeklärt werden, ob ein Wohnbau ausserhalb der Bauzone vor 1972 landwirtschaftlich genutzt wurde oder nicht. Dies führte im Vollzug immer wieder zu Schwierigkeiten.
Deshalb beschloss das Parlament, eine St. Galler Standesinitiative umzusetzen und das RPG anzupassen. Der Bundesrat will nun mit dem Entwurf der Umsetzungsverordnung dafür sorgen, dass die Gesetzesänderung rasch wirksam wird.