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Vertrieb von Fernwärme aus der Landwirtschaft erleichtern

Für Bauern, die auf ihren Betrieben Fernwärme produzieren, sollen die Vertriebsbedingungen gelockert werden. Sie sollen die Wärmeenergie künftig auch an Haushalte liefern können, die nicht in einer Bauzone direkt neben dem Bauernhof stehen.

sda |

 

 

Für Bauern, die auf ihren Betrieben Fernwärme produzieren, sollen die Vertriebsbedingungen gelockert werden. Sie sollen die Wärmeenergie künftig auch an Haushalte liefern können, die nicht in einer Bauzone direkt neben dem Bauernhof stehen.

Der Bundesrat hält die bisherige Regelung für zu starr. Mit der  am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickten Revision der  Raumplanungsverordnung (RPV) möchte der Bundesrat die Bewilligung  für solche Fernwärmeprojekte davon abhängig machen, ob die Wärme  ohne zu viel Verluste verteilt werden kann.

Er schlägt zwei Varianten vor: Bauten und Anlagen sollen für die  Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien zulässig sein, wenn der  Verlust bei der Wärmeverteilung höchstens zehn Produzent der  zugeführten Wärme beträgt. Oder sie sollen erlaubt werden, wenn der  Nutzungsgrad der gesamten Wärmeproduktion und -verteilung mindestens  siebzig Prozent beträgt.

Die Vernehmlassungsteilnehmer haben nun bis am 1. Juni 2012 Zeit,  ihren Standpunkt geltend zu machen. Sie können auch zu Änderungen  der RPV Stellung nehmen, mit denen die letzten Dezember beschlossene  Lockerung der Umbauvorschriften für Bauernhäuser umgesetzt werden  soll.

Nach dem zurzeit noch geltenden Raumplanungsgesetz (RPG) muss in  Baubewilligungsverfahren abgeklärt werden, ob ein Wohnbau ausserhalb  der Bauzone vor 1972 landwirtschaftlich genutzt wurde oder nicht.  Dies führte im Vollzug immer wieder zu Schwierigkeiten.

Deshalb beschloss das Parlament, eine St. Galler  Standesinitiative umzusetzen und das RPG anzupassen. Der Bundesrat  will nun mit dem Entwurf der Umsetzungsverordnung dafür sorgen, dass  die Gesetzesänderung rasch wirksam wird.

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