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Viehmärkte mit über 50 Personen

Schlachtviehmärkte und Viehauktionen sind von der jüngsten Personenbeschränkungsregel des Bundesrates auf 50 Personen nicht betroffen.

 

 

Schlachtviehmärkte und Viehauktionen sind von der jüngsten Personenbeschränkungsregel des Bundesrates auf 50 Personen nicht betroffen.

Der Berner SVP-Nationalrat Andreas Aebi, Vizepräsident des Nationalrates und bis Juni Präsident der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter (ASR), teilt mit, dass auch nach den jüngsten Corona-Massnahmen des Bundesrates von Mittwoch, 28. Oktober 2020 die Schlachtviehmärkte und Auktionen stattfinden können. Er stand diesbezüglich mit dem Bundesrat in Kontakt.

Mit mehr als 50 Personen

Für Märkte und für Auktionen gilt laut schriftlicher Bestätigung des Departement Berset, in deren Besitz Andreas Aebi ist, die Begrenzung auf 50 Personen nicht. Allerdings gilt eine Maskentragepflicht und die üblichen Abstands- und Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind einzuhalten.   

Zwei Auktionen im Kanton Bern finden statt

Aebi teilt weiter mit, dass die Nutzviehauktion in Burgdorf am Do, 19. November stattfindet, aber tagsüber um 11 Uhr statt abends. Auch die Zuchtviehauktion in Schüpbach BE vom Fr, 6. November findet wie geplant statt. 

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