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Viehwagen brauchen Gitter

Gemäss Tierschutzverordnung müssen Tiertransporte am Heck mit einem Gitter ausgestattet sein. Nicht nur viele Bauern sind sich dessen nicht bewusst. Auch einige Strassenverkehrsämter kennen die Vorschrift nicht.

 

 

Gemäss Tierschutzverordnung müssen Tiertransporte am Heck mit einem Gitter ausgestattet sein. Nicht nur viele Bauern sind sich dessen nicht bewusst. Auch einige Strassenverkehrsämter kennen die Vorschrift nicht.

Spätestens seit letztem September müssen alle Transportfahrzeuge und Anhänger für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen am Heck mit einem Abschlussgitter versehen sein. Das besagt die Tierschutzverordnung in Artikel 165. Doch bei der Umsetzung hapert es.

Hohe Bussen und Schreibgebühren

So wurde Roman Auer aus Wetzikon ZH verurteilt, weil sein Vater ohne besagtes Gitter Schweine zum Schlachthof führte und von der Polizei kontrolliert wurde. «Der Polizist stellte keine Ordnungsbusse aus», erinnert sich Auer. Das ist bei Tierschutzübertretungen nicht vorgesehen. Auer wurde angezeigt und musste zusätzlich zur Busse noch hohe Schreibgebühren zahlen.

Auer weiter: «Mein Lohnunternehmer hat seinen Anhänger ohne Gitter gar beim Strassenverkehrsamt vorgeführt und wurde nicht auf den Mangel hingewiesen.»

Neue Bestimmungen

Wie Regula Vogel,  Zürcher Kantonstierärztin, erklärt, ist Roman Auer in einer Schwerpunktkontrolle der Kantonspolizei Zürich auch zum Tierschutz hängen geblieben. Diese kannte die  neue Tierschutzbestimmung und wandte den Artikel streng nach Gesetz an. «Uns ist in den letzten Wochen  aufgefallen, dass viele nicht gewerbliche Transporteure die Vorschrift nicht kennen», so Vogel weiter. «Auch ist bei den betroffenen Kleinsttransporten die Umsetzung  noch nicht gelöst.»  Dies rührt auch daher, dass der Verordnungstext den Begriff  «Gitter» nicht weiter präzisiert.

Das Zürcher Veterinäramt will nun Gegensteuer geben, wie Vogel erklärt: «Einerseits streuen wir die technischen Informationen breit, das Strassenverkehrsamt soll die Bauern auf den Mangel aufmerksam machen können.» Andererseits wolle man kantonsübergreifend mit Fachleuten diskutieren, wie das Tierschutzgesetz bei Kleinsttransporten  technisch praxistauglich umgesetzt werden könnte. Vogel will etwa die Frage stellen, ob bei  Transportern  für Kühe statt eines Gitters auch zwei Stangen genügen könnten.

Aufruf für Umbaulösungen

Auch beim Zürcher Bauernverband (ZBV) kannte bisher niemand die Gitter-Vorgabe. René Bünter vom ZBV: «Es sind uns auch keine Umbaulösungen für  kleinere Viehanhänger bekannt.» Der ZBV ruft deshalb Bauern oder Lohnunternehmer, die ihren Anhänger umgebaut haben, auf, ihre Erfahrungen weiterzugeben.

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