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Viele neue Hundebesitzer halten sich nicht an Kurs-Obligatorium

Obwohl es das Gesetz vorschreibt, besucht nicht jeder neue Hundehalter mit seinem Vierbeiner einen Theorie- und Praxiskurs. Die Kontrollen sind unterschiedlich streng und die Kantonstierärzte sehen den Zweck der Vorschrift vor allem in der Sensibilisierung.

sda |

 

 

Obwohl es das Gesetz vorschreibt, besucht nicht jeder neue Hundehalter mit seinem Vierbeiner einen Theorie- und Praxiskurs. Die Kontrollen sind unterschiedlich streng und die Kantonstierärzte sehen den Zweck der Vorschrift vor allem in der Sensibilisierung.

Bis Ende 2010 haben schweizweit rund 35’000 Halterinnen und  Halter die obligatorischen Theorie- und Praxiskurse absolviert, wie  das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) schätzt. Das seien rund 40  Prozent aller neuen Hundebesitzer, sagt BVET-Sprecherin Regula  Kennel auf Anfrage der sda. «Wir hoffen, dass sich diese Zahl bis  Ende nächsten Jahres auf gegen 70 Prozent erhöht.» Für 2011 liegen  noch keine Angaben vor.

Ob ein Halter den so genannten Sachkundenachweis (SKN) besitzt  oder nicht, müssen in gewissen Kantonen die Wohngemeinden  kontrollieren. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu aber nicht  überall. Wie viele Hundehalter in den einzelnen Kantonen und  Ortschaften ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, lässt sich  deshalb nur schätzen.

Zufrieden gibt sich beispielsweise der St. Galler Kantonstierarzt  Albert Fritsche. Sein Veterinäramt kontrolliert jährlich dreissig  bis vierzig verhaltensauffällige Hunde. Nur zehn Prozent dieser  Halter hätten den praktischen Kurs nicht besucht. «Das ist  überraschenderweise ein sehr guter Stand», sagt Fritsche.

Hundebisse: Dunkelziffer ist hoch

Falls ein Halter den Kurs versäumt und er seiner Pflicht auch  nach einer Mahnung nicht nachkommt, kann es zu einer Strafanzeige  und einer Busse kommen. Wie viele Halter konkret gebüsst wurden,  können weder der St. Galler Kantonstierarzt noch seine Kollegen aus  Zürich oder Basel-Landschaft sagen.

Der Berner Veterinärdienst mahnte bisher rund 20 Personen, wie  Kantonstierarzt Reto Wyss erläutert. Absolvieren diese trotz Mahnung  die Kurse nicht, werde der Kursbesuch verfügt und Strafanzeige  eingereicht. Die Gerichte entscheiden anschliessend über die Höhe  einer allfälligen Busse.

In Bern sowie in St.Gallen überprüft man stichprobenartig oder  nach Hinweisen, ob ein Halter den SKN hat oder nicht. «Treffen wir  bei einer Tierschutzkontrolle wegen einer Meerschweinchenhaltung in  der Wohnung auf einen Hund, überprüfen wir, ob der Halter die Kurse  absolviert hat», sagt Wyss. Der Veterinärdienst kontrolliere die  Papiere immer auch nach einem gemeldeten Hundebiss.

Genau da liegt das Problem: Viele Leute wollten Bissvorfälle  nicht melden, sagt BVET-Sprecherin Kennel. Eine nationale Beiss- Statistik wurde nur von 2006 bis 2009 geführt. «Sie weist eine so  hohe Dunkelziffer aus, so dass die Aussagekraft nicht mehr gegeben  ist.»

Vorfälle werden unter Teppich gekehrt

Insbesondere leichte Hundebisse würden nicht gemeldet, heisst es  auch in einem Blog von BVET-Direktor Hans Wyss. Im Schnitt meldeten  Tierärzte und Ärzte nur jeden zweiten oder gar jeden dritten Fall.  2009 habe man schweizweit 5090 Hundebisse registriert, die Suva  schätze aber, dass die Gesamtzahl bei knapp 10’000 liege.

Die Anzahl Bisse sei im Schnitt aber stabil, sind sich die  befragten Kantonstierärzte einig. Im Kanton Zürich wurden letztes  Jahr fast 1000 Hundebisse an Menschen oder Tieren gezählt. In Bern  waren es rund 750 Bisse, in St. Gallen deren 270 und in Basel- Landschaft gegen 200.

Kantonstierärzte: Neues Gesetz kein «zahnloser Tiger»

Die neue Tierschutzverordnung mit dem SKN sei «ein grosser  Aufwand mit beschränkter Wirkung», resümiert der St. Galler  Kantonstierarzt Fritsche. Die Kurse könnten keine umfassende  Ausbildung sein, fügt sein Berner Kollege Wyss an.

Ziel sei es gewesen, mit den Kursen bei zukünftigen Haltern eine  Sensibilisierung für eine verantwortungsvolle Hundehaltung zu  erreichen. Das sei mit dieser pragmatischen und kostengünstigen  Lösung gelungen. «Das Gesetz ist also kein zahnloser Tiger», sagt  Wyss. Hundehalter reagierten gegenüber Nicht-Hundehaltern sensibler,  ergänzt Fritsche: «Hunde werden schneller angeleint.»

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