In der Schweiz lauert auf die Kaninchen eine Gefahr in Form der Chinaseuche RHD. Im zweiten Quartal wurden mehrere Ausbrüche gemeldet. Für die Tiere endet die Krankheit fast immer tödlich. Übertragen wird das Virus vor allem durch direkten Tierkontakt.
Im zweiten Quartal dieses Jahres wurden bereits vier Seuchenausbrüche der Chinaseuche (virale hämorrhagische Krankheit der Kaninchen VHK resp. rabbit hemorrhagic disease RHD) gemeldet, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV auf seiner Website. Nachgewiesen wurde der Virus im Kanton Zürich und Wallis.
In der Schweiz gab es jahrelang kaum mehr Ausbrüche. Das nun nachgewiesen Virus (Calicvirus Typ 2) ist hierzulande bisher nicht aufgetaucht. Es befällt Wild- und Hauskaninchen aller Alterskategorien. Das Virus ist ausserordentlich widerstandsfähig und bleibt in der Umgebung bis zu 100 Tage infektiös. Es wird durch Tierkontakte, beispielsweise an Ausstellungen (Kot und Urin enthalten den Erreger), aber auch über Futter, Einstreu, Körperausscheidungen der Tiere oder Kleidung der Tierhaltenden übertragen werden.
Für die Kaninchen bedeutet das Virus eine tödliche Gefahr. Fast alle infizierten Tiere sterben. Symptome sind Teilnahmslosigkeit, Fieber, erschwerte Atmung, Koordinationsstörungen und Zittern. Kurz vor dem Tod haben die Tiere Krämpfe und bluten aus der Nase. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Zugelassene Impfstoffe bewirken keinen hundertprozentigen Schutz gegen das neue Virus. Impfstoffe gegen das neue Virus sind noch nicht zugelassen. Die Gefahr wird vom BLV als mittel eingestuft. Ein gesamtschweizerisches Ausstellungsverbot sei aber nicht angezeigt. In Regionen, wo das Virus auftaucht, wird ein Ausstellungsverbot empfohlen.
Die Krankheit ist 1984 in China zum ersten Mal festgestellt worden und breitete sich später nach Westen aus. 1985 kam es zu Ausbrüchen in Korea, ganz Europa und Nordafrika, schreibt das BLV.
Die Virale hämorrhagische Krankheit ist eine zu überwachende und somit meldepflichtige Tierseuche. Untersuchungslaboratorien, Tierärzte, Bieneninspektoren sowie Organe der Fischereiaufsicht müssen Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen dem Kantonstierarzt melden.