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Vögel vor dem Stromtod schützen

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am 6. April 2020 die Vernehmlassung zu Änderungen in sechs umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Eine davon ist die Verordnung über elektrische Leitungen.

 

 

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am 6. April 2020 die Vernehmlassung zu Änderungen in sechs umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Eine davon ist die Verordnung über elektrische Leitungen.

Bis Ende 2030 sollen bestehende Strommasten saniert werden, die aufgrund ihrer Bauweise eine Stromschlaggefahr für Vögel wie Uhus und Störche darstellen.

Die Revision der Verordnung über elektrische Leitungen (LeV) sieht vor, dass in der ganzen Schweiz sämtliche Strommasten der regionalen und überregionalen Verteilnetze überprüft und – wenn nötig – vogelsicher gestaltet werden. Betroffen sind gemäss Schätzung des Bundesamts für Umwelt ca. 25000 Strommasten, die rund 400 Netzbetreibern gehören.

Die LeV-Revision ist laut dem Uvek im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft, weil sie zum einen dem Schutz von gefährdeten Vogelarten zugutekommt, zum anderen tragen die Sanierungsmassnahmen dazu bei, Betriebsunterbrüche als Folge eines Stromschlages zu verhindern. Die technischen Massnahmen benötigen keine Baubewilligung und können im Rahmen von Unterhaltsarbeiten umgesetzt werden.

Die Revision soll ein seit Jahren bekanntes Artenschutzproblem lösen: Für Störche, Uhus und andere grosse Vögel, die sich gerne auf Masten setzen, ist der Stromschlag eine der häufigsten nicht natürlichen Todesursachen. sum


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