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Die Zahlungen werden aus der Agrarreserve finanziert und müssen bis zum 28. Februar 2026 an die betroffenen Landwirte geleistet werden, wie die Brüsseler Behörde laut MBI mitteilte.
Zwischen dem 9. August 2021 und dem 3. August 2023 wurden von Polen demnach 193 Ausbrüche der hoch pathogenen Vogelgrippe des Subtyps H5 bestätigt und gemeldet. Auf einen förmlichen Antrag Polens hin habe die Kommission nach eingehender Prüfung beschlossen, 50 Prozent der von Polen getragenen Ausgaben für die Unterstützung der betroffenen Landwirte mit EU-Mitteln zu decken.
Dieser Betrag sei auf der Grundlage eines festgelegten Ausgleichsbetrags pro Tier und Ei festgelegt worden. Anspruch auf diese Unterstützung haben laut EU-Kommission nur landwirtschaftliche Betriebe, die in den Regelzonen liegen und von den Bekämpfungsmassnahmen aufgrund der 193 genannten Ausbrüche betroffen waren.
Die Übertragung erfolgt also vor allem durch das System der Geflügelindustrie selbst, die Warnungen vor Wildvögeln erscheinen im Lichte dieser Entwicklung obsolet, zumal m. E. nie (oder nur in Ausnahmefällen) eine Übertragung von HPAIV von Wild-auf Nutzgeflügel wirklich nachgewiesen werden konnte.
Demzufolge sollten auch die Maßnahmen endlich angepasst werden. Statt Stallpflicht und Keulung sollte es ein Frühwarnsystem durch generelle Testung vor Transporten von Geflügel, Kot und Kadavern sowie vor der Ausstallung geben. Die Tiere sollten, um nicht so anfällig zu sein, besser gehalten werden, Hitzestress, Überzüchtung, Platzmangel, Bewegungsmangel und Fußentzündungen durch Stehen im Kot sind zu vermeiden.