/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Vogelgrippe-Fälle in Waadt und Basel-Land

 

Im Kanton Baselland ist erstmals die Vogelgrippe bei zwei Wildvögeln nachgewiesen worden. Auch in der Romandie wurde ein erster Fall entdeckt. Bei Nyon ist eine infizierte Möwe gefunden worden.

 

Nach Angaben des Kantons Basel-Land handelt es sich um Lachmöwen, die vergangene Woche beim Kraftwerk Birsfelden BL im Rhein tot aufgefunden worden waren.

 

Mehrere Wildvögel seien damals tot aufgefunden worden, teilte die Baselbieter Volkwirtschafts- und Gesundheitsdirektion am Dienstag mit. Zwei der drei getesteten Vögel seien nun positiv auf das Virus getestet worden. Vor wenigen Tagen war bereits im Kanton Aargau bei einer Lachmöwe Vogelgrippe entdeckt worden. Auch Basel-Stadt meldete Anfang Februar zwei positive Fälle.

 

Freilassung von Vögel verboten

 

Nach mehreren Meldungen in der Deutschschweiz und im Tessin ist auch im Kanton Waadt ein erster Fall von Vogelgrippe bei einer Möwe nachgewiesen worden. Der Vogel war in Coinsins unweit von Nyon verletzt vorgefunden und in ein Pflegezentrum gebracht worden, wo er später starb.

 

Der Kadaver wurde anschliessend auf Vogelgrippe untersucht. Dabei wurde der Stamm H5N1 identifiziert, wie der Kanton Waadt am Dienstag mitteilte. Der Ausbruch der Vogelgrippe im Kanton erinnere daran, wie wichtig es sei, sich an die im vergangenen November auf Bundesebene angeordneten Präventionsmassnahmen zu halten. Deren Hauptziel ist es, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.

 

Das Amt für Veterinärwesen ordnete für das betroffene Pflegezentrum spezifische Massnahmen an. Die Freilassung von Vögeln wurde bis auf Weiteres gestoppt. Es wurden auch zusätzliche Stichproben von Vögeln in dieser Pflegestation gemacht, um festzustellen, ob sich das Virus im dortigen Bestand ausgebreitet hat. Je nach Ergebnis leiten die Behörden weitere Schritte ein.

 

Ansteckungsgefahr für Menschen gering

 

Die ersten Fälle in der Schweiz waren im vergangenen November bei einem Graureiher und einem Pfau in einem Hobbybetrieb in der Nähe von Winterthur ZH entdeckt worden. Der Bund verlängerte die Massnahmen für den Schutz vor der Vogelgrippe bis mindestens bis 15. März. Deren Hauptziel ist es, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.

 

Der Stamm des Vogelgrippevirus H5N1 ist nur nach engem Kontakt mit infizierten Tieren auf den Menschen übertragbar. Hygienemassnahmen wie etwa Schutzkleidung sind daher wichtig. Wenn man tote oder kranke Vögel entdeckt, soll man sie nicht berühren und darauf verzichten, sie in ein Gesundheitszentrum zu bringen. Personen, die solchen Funde machen, werden gebeten, sich an die Wildhüter, Fischereiaufseher oder die Polizei zu wenden.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Lässt Ihr Trockenfutter produzieren?

    • Ja, aus Gras:
      6.46%
    • Ja, aus Mais:
      9.52%
    • Ja, aus Gras und Mais:
      8.67%
    • Nein:
      75.34%

    Teilnehmer insgesamt: 1176

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?