Bei einer Möwe im Kanton Schaffhausen ist das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen worden. Nach Angaben des Bundesamtes für Veterinärwesen handelt es sich dabei um den ersten Fall von Vogelgrippe in der Schweiz in diesem Winter.
Das Auftreten in der Schweiz sei nach zwei Fällen im nahen Ausland erwartet worden, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag mit. Die Vogelgrippe war zuvor bei einem Schwan in Kostanz (D) und einer Krähe in Radolfzell (D) entdeckt worden.
Auslaufflächen mit Netzen abdecken
Das BLV habe deshalb zusammen mit den kantonalen Behörden bereits Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels angeordnet. So dürfen diese Tiere nur noch in Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Würden Auslaufflächen weiter genutzt, müssten sie mit Netzen abgedeckt werden.
Sei das nicht möglich, müsse das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im «Aussenklimabereich» gehalten werden. Vor dem Betreten der Stallungen müssten ausserdem die Schuhe gewechselt und Überkleidung angezogen werden. Und alle Geflügelhaltungen müssten sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.
Massnahmen
Rund um den Bodensee seien dazu Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet worden. Die Massnahmen gälten vorläufig bis am 15. März. Die benachbarten deutschen Landkreise haben bereits Ende Januar eine Stallhaltungspflicht für Geflügel verfügt.
In den Beobachtungsgebieten gilt es, den Gesundheitszustand des Geflügels genau zu beobachten. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, muss dies dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.
In den Kontrollgebieten gelten u. a. folgende Massnahmen:
- Die Tiere dürfen nur in solchen Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
- Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussenklimabereich zu halten.
- Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt werden und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmässig desinfiziert werden.
- Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.
Kadaver nicht berühren
Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, werden gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden.
Die Vogelgrippe verbreitet sich im Norden von Europa seit letztem Herbst bei wild lebenden Wasservögeln, und auch in Geflügelbetrieben gab es Anfang November erste Fälle. Nach heutigen Kenntnissen sei das Virus aber nicht auf den Menschen übertragbar.



