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Vogelgrippe: Kantone ordnen weiterhin Massnahmen an

Die Kantone können zum Schutz von Hausgeflügel vor der Vogelgrippe weiterhin lokale Massnahmen verordnen, wenn es nötig ist. Der Bund hat die dafür nötige Verordnung bis zum 15. Oktober 2023 verlängert.

sda/blu |

Die Krankheit trete nach wie vor lokal auf, schrieb das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch. Ausbrüche gab es demnach in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Thurgau und Waadt in Brutgebieten von Lachmöwen.

Auch Hausgeflügel gefährdet

Dass auch Hausgeflügel angesteckt wird, kann laut BLV weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Gemäss der seit Ende Mai erlassenen , zunächst bis Ende Juli geltenden und nun verlängerten Verordnung können die Veterinärämter der Kantone deshalb lokale Schutzmassnahmen anordnen. Sie beurteilen dafür das Risiko für eine Ausbreitung des Virus. Dabei orientieren sie sich am Verhalten der betroffenen Wildvögel oder auch an deren Nähe zu Geflügelhaltungen.

Weil die Brutzeit der Wildvögel bald endet, sind wild lebende Vögel laut BLV wieder weniger ortsgebunden. Dies könne das Seuchengeschehen erneut verändern. Die Situation werde deshalb weiterhin überwacht und Vogelkadaver bei Verdacht getestet. Das Bundesamt mahnt zudem zu Wachsamkeit.

Gehege schützen

Wer beim Hausgeflügel Anzeichen von Vogelgrippe bemerkt, muss dies einem Tierarzt oder einer Tierärztin melden. Symptome sind übermässig viele kranke oder verendete Tiere, weniger Eier oder eine verminderte Aufnahme von Wasser und Futter. Hausgeflügel muss bei der zuständigen Stelle des Kantons registriert werden.

Ebenso empfiehlt das BLV, vor dem Winter an den Schutz vor der Vogelgrippe zu denken. Gehege sollten überdacht oder mit einem Zaun geschützt werden, um Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu verhindern. Mit hoher Wahrscheinlichkeit müsse das Geflügel auch im kommenden Winter vor der Vogelgrippe geschützt werden.

Nur selten auf Mensch übertragbar

Der Stamm des Vogelgrippevirus H5N1 ist nur in seltenen Fällen und nach engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Etwa in vielen Gegenden Asiens und Nordafrikas, wo die Menschen in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, können sie am Vogelgrippevirus erkranken.

Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden. Aus den üblichen Hygiene- und Vorsichtsgründen wird jede Person, die einen toten Wildvogel findet, aufgefordert, diesen nicht zu berühren und die Behörden zu informieren.

Die Krankheit beim Tier

An hochpathogener Geflügelpest erkranktes Geflügel hat Schwierigkeiten beim Atmen. Bei Hühnern kommt es zu einem Rückgang der Legeleistung, viele Tiere sterben. Die Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Schwellungen im Kopfbereich sind zu beobachten. Die Tiere wirken lethargisch. Bei Wasservögeln sind meist keine Symptome zu erkennen.

Die Ansteckung durch das Influenzavirus A erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniesten Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Das Einatmen von erregerhaltigem Staub, der mit virushaltigem Kot in Kontakt war, kann ebenfalls zur Ansteckung führen. Junge Tiere sind am empfänglichsten für die Geflügelpest.

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