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Vogelgrippe: Massnahmen bis Mitte März verlängert

sda/blu |

 

Der Bund verlängert die Massnahmen für den Schutz vor der Vogelgrippe mindestens bis 15. März. Deren Hauptziel ist es, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.

 

Hausgeflügel – etwa Hühner und Gänse – darf sich also weiterhin nur an vor Wildvögeln geschützten Orten aufhalten, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mitteilte. Das gilt seit dem November, nachdem das Vogelgrippe-Virus in einem Betrieb bei Winterthur ZH nachgewiesen worden ist.

 

Das Risiko, dass die Vogelgrippe in die Schweiz eingeschleppt wird, bleibt nach Angaben des BLV so lange hoch, bis die wild lebenden Wasservögel ihre Winterquartiere in der Schweiz verlassen haben. Anfang März dürfte es soweit sein.

 

Im Dezember und Januar wurde Vogelgrippe bei einzelnen Wildvögeln festgestellt. Positiv getestet wurden zwei Schwäne im Tessin, je eine Möwe in den Kantonen Thurgau, Luzern, Zürich und Schaffhausen, ein Greifvogel im Kanton Zürich sowie ein Graureiher und ein Wildvogel in Basel. Fälle gab es auch im angrenzenden Ausland.

 

Die Massnahmen für Geflügelbetriebe gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen. Beiträge für die Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin ausbezahlt. Auch die Verwendung der Bezeichnung «Freilandhaltung» behält vorläufig ihre Gültigkeit.

 

Die Massnahmen gelten nun bis Mitte März

 

  • Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
  • Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
  • Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.
  • Geflügelmärkte und -ausstellungen bleiben verboten.
  • Obwohl eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus äusserst selten ist, berühren Sie vorsichtshalber keine Kadaver von Wildvögeln. Melden Sie deren Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut.

 

Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Etwa in vielen Gegenden Asiens und Nordafrikas, wo die Menschen in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, können sie am Vogelgrippevirus erkranken. Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden.

 

Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden.
Bund

Kommentare (1)

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  • Mock Monika | 04.02.2023
    Ich finde das voll übertrieben die Hühner so lange eingesperrt zu lassen.Die meisten Hühner sind eh immer eingesperrt und für die besteht keine Gefahr.

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