/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Vom Feld Verhafteter bleibt straffrei

Vor einem Jahr machte der Fall eines Lohnunternehmers, der vom Feld weg verhaftet wurde, Schlagzeilen. Der Mann wurde zwar angeklagt, nun aber nicht verurteilt. Die Parteien haben sich auf Stillschweigen geeinigt.

Samuel Krähenbühl |

 

Vor einem Jahr machte der Fall eines Lohnunternehmers, der vom Feld weg verhaftet wurde, Schlagzeilen. Der Mann wurde zwar angeklagt, nun aber nicht verurteilt. Die Parteien haben sich auf Stillschweigen geeinigt.

Die Geschichte, die ein Lohnunternehmer aus dem Zürcher Oberland vor einem Jahr an Pfingsten erlebte, tönt unglaublich. Das Wetter war sehr wechselhaft. Auch im Zürcher Oberland war deshalb in der Nacht von Pfingstsamstag auf Pfingstsonntag der Lohnunternehmer am Graseinsilieren, damit das Futter rechtzeitig geerntet werden konnte.

Vom Feld weg verhaftet

Da offenbar ein Anwohner die Polizei wegen Nachtruhestörung anrief, fuhr diese aufs Feld. Es entwickelte sich eine Verkettung von Missverständnissen, und die Situation eskalierte. Am Schluss verhaftete die Polizei den Lohnunternehmer und führte ihn in Handschellen vom Feld (siehe Kasten).

Zwar wurde der Mann nicht wegen des Lärms aufgrund der Arbeiten angeklagt. Denn unvermeidliche landwirtschaftliche Arbeiten sind auch in der Nacht nicht grundsätzlich verboten. Trotzdem standen gegen ihn drei Vorwürfe im Raum, denen er sich stellen musste:

1. Das Sichentziehen einer Amtshandlung
2. Drohung auf Leben oder Tod (wegen versuchten Überfahrens eines Polizisten)
3. Sexuelle Belästigung

Verfahren eingestellt

Doch der Lohnunternehmer hatte Glück im Unglück. «Der Fall ist abgeschlossen. Ich habe mich mit der Polizei gütlich geeinigt», sagt er dazu. Mehr will er nicht sagen. Wie aus gut informierten Kreisen zu hören ist, ging er straffrei aus.

Auch Werner Schaub, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich, bestätigt den Sachverhalt: «Das Verfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Über den Ausgang des Verfahrens kann ich Ihnen keine weiteren Auskünfte erteilen, unter den Parteien wurde Stillschweigen vereinbart.» Der Vorfall sei im Gespräch zwischen den Beteiligten bereinigt worden.

Lärmschutzverordnung

Die Polizei wird auch in Zukunft unvermeidbare Arbeiten  in der Nacht  tolerieren müsssen. In der Lärmschutz-Verordnung  heisst es unter anderem im Artikel 4: «1. Die Aussenlärmemissionen beweglicher Geräte und Maschinen müssen soweit begrenzt werden: (A) – als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und (B) – dass die betroffene Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört wird.»

 Landwirte und Lohnunternehmer können sich aber viel Ärger ersparen, wenn sie vor nächtlichen Arbeiten einen Anruf auf dem örtlichen Polizeiposten tätigen und  über die Nachtarbeit informieren.

«Ich wurde in Handschellen abgeführt»

 

Was der Lohnunternehmer erlebte

Der Lohnunternehmer berichtete im «Schweizer Bauer» vom 29. Mai 2013, was er erlebte. Hier noch einmal ein Auszug aus seinem Erlebnisbericht von damals: «Ich war mit dem Häcksler auf einem abgelegenen Feld am Grashäckseln zum Einsilieren. Der Föhn hat wohl den Lärm zu den Häusern hochgetrieben. Um 1.30 Uhr sah ich ein Auto von der Hauptstrasse her einem Mitarbeiter nachfahren, der mit dem Traktor  Gras abholen wollte. Ich habe gedacht, es sei der Bauer, auf dessen Boden ich am Arbeiten war. Ich bin in dem Moment hinter den Häcksler ausgetreten. Der Häcksler lief, aber stand. Ein dunkler Wagen hielt an, es stieg jemand aus und rief «Hei». Ich stieg auf und fuhr weiter.

Erst jetzt sah ich, dass die zwei Personen die Warnweste anzogen. Dann begriff ich, dass es die Polizei war.
Ich wollte noch schnell fertig häckseln, damit der Wagen mit dem Gras nach Hause fahren konnte.

Nach zwei Minuten fuhr ich in Richtung Hauptstrasse. Dort hielt ein Auto an. Zwei Personen stiegen aus und rannten auf mich zu. Ich habe den Häcksler angehalten. Sie haben mir «Arschloch» zugerufen und mich mit der Taschenlampe voll geblendet. Ich habe das Fahrzeug vorschriftsgemäss gesichert und den Motor heruntergefahren, Trommel und Motor abgestellt.

Die Taschenlampe gehörte zwei Polizisten. Auch die Polizistin und der Polizist aus dem ersten Auto standen dabei. Kein Beamter hat sich vorgestellt. Zwei von ihnen empfingen mich mit gezogener, auf mich gerichteter Waffe. Die Polizistin behauptete, ich hätte fast einen Polizisten überfahren. Sie haben gesagt, mein Verhalten hätte Konsequenzen. Ich habe ihr zu erklären versucht, dass man eine Person auf dem Feld in der Nacht kaum sehen könne. Ich schlug vor, die Szene nachzustellen, aber die Polizei wollte nicht. Ich konnte nicht mit ihnen diskutieren.
Meine Frau rief mich an und wollte wissen, ob wir noch lange hätten. Ich wollte das Telefon der Polizistin reichen. Ich dachte, sie könnte vielleicht besser von Frau zu Frau mit ihr reden. Doch die Polizistin wollte es nicht nehmen, und das Telefon fiel auf ihre Sicherheitsweste. Sie sagte, das sei sexuelle Belästigung.

Danach wurde ich in Handschellen abgeführt. Mein Mitarbeiter wurde zu den Geschehnissen nicht einmal befragt. Zuerst wurde ich auf den Polizeiposten gebracht, danach gefesselt nach Zürich ins Forensische  Institut. Im Lauf des Morgens wurde ich wieder auf den Polizeiposten in Hinwil gebracht. Um 11 war die Einvernahme. Am Nachmittag nach 15 Uhr wurde ich wieder entlassen.»

 

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Lässt du Schnaps brennen?

    • Ja:
      43.19%
    • Nicht mehr:
      24.48%
    • Nein:
      31.87%
    • Ich überlege es mir:
      0.46%

    Teilnehmer insgesamt: 433

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?