Ab Dezember wird die Temperaturregel angewandt, um die Vegetationsruhe zu beurteilen. Die Vegetationsruhe tritt ein, wenn die durchschnittliche Tagesmitteltemperatur von fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 5 Grad liegt. Sie ist aber wieder aufgehoben, wenn die Tagesmitteltemperatur von sieben aufeinanderfolgenden Tagen über 5 Grad liegt. In diesem Fall können gegebenenfalls spezielle Bedürfnisse des Pflanzenbaus geltend gemacht werden.
Güllen ist verboten, wenn die Böden nass und nicht mehr aufnahmefähig sind, wenn ein Schraubenzieher sich mit der flachen Hand nicht mehr in den Boden stossen lässt, wenn der Boden schneebedeckt ist oder wenn es starke Niederschläge gab oder solche zu erwarten sind. In gefährdeten Parzellen sollte die Güllemenge reduziert werden, damit das Risiko von Abschwemmung und Auswaschung minimiert wird. Offene Schachtdeckel wo möglich schliessen.


