Inzwischen sei das Bakterium auf zwölf Betrieben in den Kantonen Bern, Luzern, Thurgau, Schwyz, St. Gallen, Zug und Zürich festgestellt worden. Es handle sich dabei um Betriebe, die Ingwer anbauen, teilt der Bund weiter mit.
Das Bakterium kann jedoch auch Schäden an Kartoffeln, Tomaten oder verschiedenen Zierpflanzen anrichten. Es lässt Blätter verwelken und Wurzelstöcke verfaulen. Einer der betroffenen Betriebe ist der Biohof Zug .
500 Ingwerpflanzen entsorgt
Auf dem Biohof Zug sei das Vorkommen des Bakteriums ralstonia pseudosolanacearum an Ingwerpflanzen bestätigt worden, wie die «Zuger Zeitung» berichtete. «Der Krankheitserreger wurde über Ingwerpflanzen, die wir neu bei uns auf dem Hof eingepflanzt hatten, eingeschleppt», erklärt Toni Niederberger, Betriebsleiter des Hofs.
Als Folge hätten rund 500 Ingwerpflanzen ausgerissen und entsorgt werden müssen. Das Landwirtschaftsamt des Kantons Zug hätte dies angeordnet. Der kantonale Pflanzenschutzdienst habe anschliessend die Böden, die Bewässerungssysteme, die Werkzeuge und Kleider desinfiziert und entsorgt. Auch werde laufend geprüft, ob die Nachbarkulturen befallen seien.
Ausserdem dürfe in den nächsten drei Jahren auf der betroffenen Ackerfläche von 300 Quadratmeter nichts mehr angebaut werden, was vom Bakterium befallen werden könnte. Auf dem Biohof wird dort jetzt eine Wiese blühen.
Über 200 Pflanzenarten bedroht
Das Bakterium gehört zu den so genannten Quarantäneorganismen . Für das Bakterium gilt also eine allgemeine Melde und Bekämpfungspflicht. Es gilt als Erreger der Bakterienwelke und der Schleimkrankheit der Kartoffel. Das Bakterium befällt vor allem Nachtschattengewächse, wie Kartoffeln, Tomaten, Paprika oder Auberginen, aber auch Zier- und Wildpflanzen und eben Ingwer, aber auch Kurkuma, Kohl, Petersilie, Heidelbeeren, Erdnüsse, Rosengewächse, Chrysanthemen und Wallwurz.
Ausbrüche seinen in Europa seit Jahrzehnten bekannt. In der Schweiz ist das Bakterium im Januar 2017 erstmals an importierten Rosenstöcken entdeckt worden. Es kann dabei über Wasser, Erde, Werkzeuge oder Menschen verbreitet und auf gesunde Pflanzen übertragen werden. So kann es sich auch über Gartenscheren und Bewässerungssysteme rasch verbreiten.
Das Bakterium kann sich in Böden über mehrere Monate erhalten. In Pflanzenresten und im Wasser überlebt es sogar mehrere Jahre. Feuchtwarme Bedingungen sind ideal für deren Vermehrung.
Bei Verdacht besteht Meldepflicht
Ein Verdacht auf Befall mit dem Bakterium ralstonia solanacearum muss dem kantonalen Pflanzenschutzdienst umgehend gemeldet werden. Hier finden Sie die Kontaktinformationen.
Auf der Seite von Agroscope finden Sie Informationen , um einen möglichen Fall beurteilen zu können.
Für den Kanton Zug zuständig ist Raphael Vogel vom LBBZ Schluechthof Cham, raphael.vogel @zg.ch.
Für Betriebe gilt auch folgender Kontakt: Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst, Tel.: +41 58 462 25 50 (ausserhalb der Bürozeiten Tel.: +41 58 462 25 90; 079 875 38 34) oder per E-Mail: [email protected].