Der Vorstand des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) hat die Spielregeln für die Wahl des Präsidenten geändert. Neu wird nach dem Modus der Bundesratswahlen gewählt. Doch die Delegieren haben das letzte Wort.
Der Vorstand des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) hat sich am Mittwoch mit der Wahl des neuen SBV-Präsidenten am 21. November befasst und die Nomination und den Zwischenstand zur Kenntnis genommen. Die Anhörung der Kandidaten finde dann an einer zweitägigen Sitzung im August statt, sagt Urs Schneider, stellvertretender SBV-Direktor, auf Anfrage.
Absolutes Mehr muss erreicht werden
An der Sitzung wurde auch das Geschäftsreglement geändert, welches den Wahlmodus regelt. «Wir haben aber die Änderung des Reglements unabhängig von der Präsidentenwahl traktandiert», betont Schneider. Die Gelegenheit sei aber genutzt worden, um im Hinblick auf die Präsidentenwahlen den Wahlmodus anzupassen. Demnach wird neu nach dem Wahlprozedere der Bundesratswahlen gewählt, mit einigen Unterschieden im Detail. Um gewählt zu werden, muss ein Kandidat in jedem Fall das absolute Mehr erreichen. Ab dem zweiten Wahlgang scheidet in jedem Wahlgang der Kandidat mit der geringsten Stimmenzahl aus.
Delegierte müssen noch Ja sagen
Allerdings ist das Reglement formell noch nicht in Kraft, da die Delegierten es noch verabschieden müssten, wie Schneider bestätigt. Das bedeutet also, dass an der DV vom 21. November zuerst das neue Reglement abgesegnet werden muss, damit der neue Präsident nach diesem gewählt werden kann.
Im alten, bis zur Verabschiedung des neuen noch immer gültigen Reglement steht, dass im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang aber das relative Mehr gilt.