Der Ständerat will die Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm für besonders tierfreundliche Ställe (BTS) nicht anpassen. Er hat eine Motion von Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP/BE) abgelehnt.
Der Berner forderte eine Anpassung für die Vorweide, auf der sich die Tiere befinden, wenn sie den Talbetrieb verlassen haben und bevor sie in den Sömmerungsbetrieb wechseln.
Haltung nur während weniger Wochen
«Die Grundlage der Sömmerung ist die Betriebsform des Dreistufenbetriebes», hält von Siebenthal in seinem Vorstoss fest. Ein Talbetrieb, eine Vorweide und eine Sömmerungsweide bildeten eine Einheit. Bei vielen Talbetrieben (Aufenthalt der Tiere von Oktober bis Mai) sei gebaut und entsprechend investiert worden, um die BTS-Anforderungen erfüllen. «In den Ställen der Vorweide werden die Kühe zum Melken eingestallt und verbleiben in der Regel bis zum nächsten Melken im Stall. Ansonsten halten sich die Tiere auf der Weide auf», schreibt von Siebenthal.
Weil diese Haltung während vier bis fünf Wochen nicht den BTS-Anforderungen entspreche, könnten diese Betriebe für das gesamte Jahr nicht an den BTS-Programmen teilnehmen, kritisiert der Landwirt. Und dies obwohl der Talbetrieb den Anforderungen entspricht und die Sömmerungsweiden ausgenommen sind. Deshalb forderte der Berner Oberländer eine Anpassung der Bestimmungen für BTS.
«BTS-Bestimmungen bereits gelockert»
Der Nationalrat hatte der Motion in der Herbstsession 2020 deutlich zugestimmt. Der Ständerat lehnte am Dienstag das Begehren nun aber ab. Die Mehrheit war der Ansicht, bei den BTS-Bestimmungen seien in letzter Zeit bereits einige Lockerungen zugunsten von Sömmerungsbetrieben vorgenommen worden. «So müsse den Tieren zum Beispiel im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. November kein Zugang zu einem BTS-konformen Stall gewährt werden, wenn sie 24 Stunden draussen seien. Es gebe Ausnahmen für extreme Witterungsverhältnisse, und auch zum Melken dürfen Kühe in den Anbindeställen bleiben», sagte Kommissionssprecher Alex Kuprecht (SVP/SZ).Mit dem Nein des Ständerats ist der Vorstoss vom Tisch.
Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab. «Eine anteilsmässige Berechnung der Zeit, während der die Tiere besonders tierfreundlich gehalten werden und wann nicht, würde das Beitragssystem wesentlich verkomplizieren, was im Widerspruch zur Forderung nach administrativer Vereinfachung stünde», argumentiere die Landesregierung. Zusätzlich würde die Glaubwürdigkeit des Programms gegenüber der Bevölkerung geschwächt.