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VS: Kontaminierte Agrarflächen besser gesäubert

sda/blu |

 

Das stark mit Quecksilber vom Chemieunternehmen Lonza verschmutzte Landwirtschaftsgebiet in den Walliser Gemeinden Visp und Raron wird besser gesäubert als bisher geplant. Lonza geht bei der Sanierung weiter als es die gesetzlichen Grenzwerte erfordern.

 

Im Frühling 2021 wurden die Untersuchungen und die Risikobewertung der quecksilberbelasteten Böden in der Landwirtschaftszone im Raum Visp, Baltschieder, Raron und Niedergesteln abgeschlossen. Die Analysen zeigen gemäss Mitteilung des Kantons Wallos, dass insbesondere der Bereich entlang des Grossgrundkanals (GGK) sowie weitere «Hotspots» betroffen sind. 

 

Erhöhtes Risiko für Futtermittelproduktion

 

Bei den «Hotspots» handelt es sich um Flächen mit hoher Quecksilberbelastung, die weiter entfernt vom Kanal liegen. Eigentlich müssten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erst Flächen mit einer Belastung von 20 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Boden aufwärts saniert werden. Bis zu diesem Grenzwert ist der Konsum von lokalen Nahrungsmitteln, Fleisch- und Milchprodukten für die menschliche Gesundheit unkritisch.

 

Eine vom Kanton in Auftrag gegebenen Studie kam jedoch zum Schluss, dass bei über 8,5 Milligramm Quecksilber pro Kilo Boden ein erhöhtes Risiko für die Futtermittelproduktion besteht. Dies hätte gesetzliche Nutzungseinschränkungen für solche Flächen zur Folge. Deshalb haben der Kanton und die Lonza das Sanierungsziel höher angesetzt, wie sie am Montag mitteilten.

 

 

Beschränkungen werden aufgehoben

 

Der Kanton Wallis und Lonza haben auf Basis der Untersuchungen und der Risikoabschätzung die Grundlagen für die Sanierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen festgelegt. Lonza wird in der Landwirtschaftszone alle Flächen mit einer Belastung von über 7 mg Hg/kg sanieren. «Als Vorsichtsmassnahme ist dieses Sanierungsziel strenger als der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert. Nach Sanierungsende können alle Nutzungsverbote und -einschränkungen im landwirtschaftlichen Gebiet aufgehoben werden», hält der Kanton Wallis fest.

 

Bis zum Abschluss der Sanierungsmassnahmen der landwirtschaftlichen Böden gelten weiterhin Nutzungseinschränkungen und –verbote. Die Pächter und Eigentümer wurden in den vergangenen Tage über die Untersuchungsergebnisse, allfällige Nutzungsverbote und -einschränkungen sowie das weitere Vorgehen informiert. 

 

Lonza übernimmt Kosten grösstenteils

 

Als nächster Schritt ist geplant, im kommenden Herbst eine bis zwei Pilotsanierungen durchzuführen. Das weitere Vorgehen sieht vor, dass Lonza ein übergeordnetes Sanierungsprojekt gemäss Altlastenverordnung erstellt, welches vom Kanton zu genehmigen ist. 

 

Parallel wird pro Gemeinde ein Baugesuch eingereicht, das von den betroffenen Eigentümern unterschrieben wird. Nach Vorliegen sämtlicher Bewilligungen und Unterschriften wird mit den Sanierungen begonnen. Die Kosten für die Sanierungen in der Landwirtschaftszone werden wie im Siedlungsgebiet gemäss der Vereinbarung über die Kostenteilung vom Dezember 2017 grösstenteils von Lonza getragen. Die Eigentümer müssen sich nicht daran beteiligen.

 

Freude bei Umweltverbänden

 

Dass die Behörden und das Unternehmen bei der Sanierung nun weiter gehen, freut Umweltverbände. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) und der WWF Oberwallis begrüssen diesen Entscheid, wie sie in einem Communiqué mitteilten. Nach ihrer Ansicht wäre bei einer Belastung mit 20 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Boden zu viel Gift im Boden verblieben. Dies hätten sie nicht akzeptiert.

 

Entlang des Grossgrundkanals sind auch landwirtschaftlich genutzte Wiesen durch Quecksilber belastet.
Christian Zufferey

 

Ungereinigtes Abwasser

 

Untersuchungen hatten im Jahr 2011 gezeigt, dass verschiedene Böden in der Region zwischen Visp und Raron mit Quecksilber belastet sind. Der Untergrund stammte aus Material aus dem Grossgrundkanal, in den das Lonza-Werk zwischen 1930 und 1970 ihre Abwässer abgeleitet hatte.

 

Die Schadstoffe sammelten sich im Schlamm und in den Sedimenten des Kanals an. Die Einleitung des verschmutzten Wassers entsprach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen.

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