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Waadt: Keine Unterstützung für Referendum gegen Raumplanungsgesetz

Der Kanton Waadt beteiligt sich nicht am Kantons-referendum gegen das Raumplanungs-gesetz. Damit steht unter den Kantonen der Kanton Wallis noch immer alleine da im Kampf gegen das Gesetz, das die Baulandreserven auf den Bedarf der nächsten 15 Jahre limitieren will.

sda |

 

 

Der Kanton Waadt beteiligt sich nicht am Kantons-referendum gegen das Raumplanungs-gesetz. Damit steht unter den Kantonen der Kanton Wallis noch immer alleine da im Kampf gegen das Gesetz, das die Baulandreserven auf den Bedarf der nächsten 15 Jahre limitieren will.

Der Waadtländer Kantonsrat sagte am Dienstag jedoch nur knapp mit 69 zu 66 Stimmen bei zwei Enthaltungen Nein zum Kantonsreferendum. Die Politiker folgten damit der Waadtländer Regierung und stellten sich gegen ihre vorberatende Kommission.

Gewerbeverband sammelt Unterschriften

Im Kanton Wallis hatten die Kantonsräte die Regierung mittels einer dringlichen Resolution beauftragt, das Kantonsreferendum gegen das revidierte Raumplanungsgesetz zu ergreifen. Dieses Referendum droht zu scheitern, weil der Kanton noch keine Verbündeten gefunden hat. Allerdings kämpft auch der Schweizerische Gewerbeverband gegen das Gesetz und muss bis zum 4. Oktober 50’000 Unterschriften sammeln.

Beschränkung Baulandreserven und Mehrwertabgabe

Die eidgenössischen Räte beschlossen das revidierte Raumplanungsgesetz in der Sommersession als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Kernstück ist die Beschränkung von Baulandreserven auf den Bedarf der nächsten 15 Jahre. Damit kommt es zu einer Rückzonung von überdimensionierten Bauzonen mit Entschädigungen für die Eigentümer.

Ausserdem wird der Gewinn von Eigentümern bei der Einzonung ihres Landes in Bauland künftig zwingend mit einer Mehrwertabgabe belastet. Mindestens 20 Prozent der Wertsteigerung soll abgeschöpft werden. Fällig wird die Mehrwertabgabe bei der Überbauung oder Veräusserung des Grundstücks. Der Staat kann Eigentümer zudem unter Fristansetzung und Sanktionsdrohung zum Bauen verpflichten.

Die Landschaftsinitiative wurde nach erfolgter Gesetzesrevision bedingt zurückgezogen. Definitiv wird der Rückzug, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

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