Professionelle Hundebetreuer dürfen im Kanton Waadt künftig höchstens zwei Hunde ausführen, zudem müssen Hunde im öffentlichen Raum an die kurze Leine genommen werden.
Das Waadtländer Kantonsparlament hat am Dienstag beschlossen, das Hundegesetz zu verschärfen. Dazu gehört auch, dass die Kantonsregierung wenn nötig die Liste der verbotenen Rassen verlängern kann.
2008 hatte der Kanton die revidierte Hundegesetzgebung in Kraft gesetzt. Sie macht den Haltern von drei potenziell gefährlichen Hunderassen - Amstaff, Pitbull und Rottweiler - strenge Auflagen.
Dieses Gesetz habe sich bewährt, sagte Regierungsrätin Jacqueline de Quattro am Dienstag im Rat. Die Beissunfälle seinen seither zurückgegangen.
Zu den öffentlichen Orten, an denen Hunde künftig an kurzer Leine geführt werden müssen, zählen unter anderem Gebäude, Transportmittel und Spielplätze. Die drei potenziell gefährlichen Rassen müssen einen Maulkorb tragen.