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Waadtländer Hunde müssen an die Leine

Professionelle Hundebetreuer dürfen im Kanton Waadt künftig höchstens zwei Hunde ausführen, zudem müssen Hunde im öffentlichen Raum an die kurze Leine genommen werden.

 

 

Professionelle Hundebetreuer dürfen im Kanton Waadt künftig höchstens zwei Hunde ausführen, zudem müssen Hunde im öffentlichen Raum an die kurze Leine genommen werden.

Das  Waadtländer Kantonsparlament hat am Dienstag beschlossen, das  Hundegesetz zu verschärfen. Dazu gehört auch, dass die Kantonsregierung wenn nötig die Liste  der verbotenen Rassen verlängern kann.

2008 hatte der Kanton die revidierte Hundegesetzgebung in Kraft  gesetzt. Sie macht den Haltern von drei potenziell gefährlichen  Hunderassen - Amstaff, Pitbull und Rottweiler - strenge Auflagen.

Dieses Gesetz habe sich bewährt, sagte Regierungsrätin  Jacqueline de Quattro am Dienstag im Rat. Die Beissunfälle seinen  seither zurückgegangen.

Zu den öffentlichen Orten, an denen Hunde künftig an kurzer  Leine geführt werden müssen, zählen unter anderem Gebäude,  Transportmittel und Spielplätze. Die drei potenziell gefährlichen  Rassen müssen einen Maulkorb tragen.

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