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«Wachsende Wolfsbestände müssen reguliert werden»

Die neuen Monitoringzahlen des Bundes zeigen, dass die Wolfspopulation weiter zunimmt. Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) und der Schweizer Bauernverband (SBV) fordert in einer gemeinsamen Mittelung die sofortige Entnahme von Problemrudeln und problematischen Einzeltieren.

pd/clu |

Aktuell leben 35 Wolfsrudel in der Schweiz, davon 9 grenzüberschreitende Rudel. Das entspricht einer Zunahme von 6 Rudeln im Vergleich zum Vorjahr. Dies geht aus den neu veröffentlichten Zahlen der Stiftung Raubtierökologie und Wildtiermanagement (Kora) hervor, die im Auftrag des Bundesamts für Umwelt für das Wolfsmonitoring in der Schweiz zuständig ist.

Kora geht ausserdem von 28 reproduzierenden Rudeln aus, die 2024 gesamthaft 120 Welpen geboren haben. 

Koexistenz von Land- und Alpwirtschaft und Wolf

«Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die Anzahl Wölfe in der Schweiz trotz Regulierung weiter wächst. Die Entnahme von Problemrudeln und -wölfen ist entsprechend unerlässlich, um eine konfliktarme Koexistenz von Land- und Alpwirtschaft und Wolf zu ermöglichen», schreiben der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) und der Schweizer Bauernverband (SBV) vom in einer Medienmittelung.

Die beiden Verbände sind sich  einig: «Wölfe, die unerwünschtes Verhalten zeigen und beispielsweise Herdenschutzmassnahmen umgehen, müssen sofort und ohne administrative Hürden entnommen werden können.» Die Verordnung müsse entsprechend angepasst werden. Für den Herdenschutz brauche es zudem weiterhin genügend Mittel.»

Verluste der Älplerinnen und Älpler

Alle Aufwendungen und Verluste der Älplerinnen und Älpler sowie der Bäuerinnen und Bauern müssten zudem vollumfänglich abgegolten werden, schreiben der SAV und der SBV weiter. 

Die Kantone können mit der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) ihren Wolfsbestand vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 wieder präventiv regulieren. Diese Managementmassnahme kennt die Schweiz seit Dezember 2023, als sie erstmals für zwei Monate angewendet wurde. Der Bundesrat hat dafür letzten Herbst den ersten Teil des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt und gleichzeitig die Jagdverordnung entsprechend angepasst.

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