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WAK empfiehlt Ständerat die Verlängerung des Gentech-Moratoriums

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK) beantragt, das Gentechnikmoratorium in der Landwirtschaft bis Ende 2017 zu verlängern. Sie folgt damit dem Entscheid des Nationalrates, der in der Herbstsession die Verlängerung des Moratoriums bejahte.

sda |

 

 

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK) beantragt, das Gentechnikmoratorium in der Landwirtschaft bis Ende 2017 zu verlängern. Sie folgt damit dem Entscheid des Nationalrates, der in der Herbstsession die Verlängerung des Moratoriums bejahte.

Der Nationalrat verband die Verlängerung mit der Forderung nach  einem Bericht zum Nutzen der gentechnisch veränderten Pflanzen  (GVP). Dies begrüsste auch Landwirtschaftsminister Johann Schneider- Ammann. Der Bundesrat halte eine angemessene Verlängerung des  Moratoriums für akzeptabel, sagte er im Herbst. Das Parlament  erhalte damit die nötige Zeit, die gesetzlichen Grundlagen für den  Anbau von Gentech-Kulturen zu schaffen.

Auf der gleichen Spur argumentiert nun die Ständeratskommission:  Nach Meinung der Mehrheit bestehe mit dem noch fünf Jahre dauernden  Moratorium genügend Zeit, um die Forschungsergebnisse des Nationalen  Forschungsprogramms zu stützen und Risiken der Freisetzung von GVP  zu evaluieren.

Expertenkommission gegen Moratoriumsverlängerung

Die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit  (EFBS) kommt bereits heute zum Schluss, dass die zugelassenen GVP  sicher sind. Das Gentech-Moratorium sei somit nicht mit Gründen der  Biosicherheit zu rechtfertigen.

«Die bewilligten gentechnisch veränderten Produkte weisen nicht  mehr Risiken auf als die Produkte anderer Züchtungsmethoden», teilte  die EFBS am Donnerstag mit. Die Biosicherheit von GVP in der Schweiz  könne ausreichend eingeschätzt werden. Das strenge  Bewilligungsverfahren und der Stand der Wissenschaft stellten dies  sicher.

Das Stimmvolk hatte im Jahr 2005 mit 55,7 Prozent ein  fünfjähriges Moratorium für den Anbau von GVP angenommen. 2010 wurde  es um drei Jahre verlängert. Ablaufen würde es am 27. November 2013.

In der Schweiz dürfen Freisetzungsversuche nur von  Wissenschaftlern aus der Grundlagenforschung durchgeführt werden.  Der kommerzielle Anbau ist verboten. Dagegen sind eine Soja- und  mehrere gentechnisch veränderte Maissorten als Futtermittel  zugelassen.

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