Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK) beantragt, das Gentechnikmoratorium in der Landwirtschaft bis Ende 2017 zu verlängern. Sie folgt damit dem Entscheid des Nationalrates, der in der Herbstsession die Verlängerung des Moratoriums bejahte.
Der Nationalrat verband die Verlängerung mit der Forderung nach einem Bericht zum Nutzen der gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP). Dies begrüsste auch Landwirtschaftsminister Johann Schneider- Ammann. Der Bundesrat halte eine angemessene Verlängerung des Moratoriums für akzeptabel, sagte er im Herbst. Das Parlament erhalte damit die nötige Zeit, die gesetzlichen Grundlagen für den Anbau von Gentech-Kulturen zu schaffen.
Auf der gleichen Spur argumentiert nun die Ständeratskommission: Nach Meinung der Mehrheit bestehe mit dem noch fünf Jahre dauernden Moratorium genügend Zeit, um die Forschungsergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms zu stützen und Risiken der Freisetzung von GVP zu evaluieren.
Expertenkommission gegen Moratoriumsverlängerung
Die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) kommt bereits heute zum Schluss, dass die zugelassenen GVP sicher sind. Das Gentech-Moratorium sei somit nicht mit Gründen der Biosicherheit zu rechtfertigen.
«Die bewilligten gentechnisch veränderten Produkte weisen nicht mehr Risiken auf als die Produkte anderer Züchtungsmethoden», teilte die EFBS am Donnerstag mit. Die Biosicherheit von GVP in der Schweiz könne ausreichend eingeschätzt werden. Das strenge Bewilligungsverfahren und der Stand der Wissenschaft stellten dies sicher.
Das Stimmvolk hatte im Jahr 2005 mit 55,7 Prozent ein fünfjähriges Moratorium für den Anbau von GVP angenommen. 2010 wurde es um drei Jahre verlängert. Ablaufen würde es am 27. November 2013.
In der Schweiz dürfen Freisetzungsversuche nur von Wissenschaftlern aus der Grundlagenforschung durchgeführt werden. Der kommerzielle Anbau ist verboten. Dagegen sind eine Soja- und mehrere gentechnisch veränderte Maissorten als Futtermittel zugelassen.