Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) will im Rahmen der Revision des Alkoholgesetzes eine Alternative zur sogenannten Ausbeutebesteuerung prüfen lassen. Die Kommission hat im Übrigen beschlossen, den steuerfreien Eigenbedarf der Landwirte beizubehalten.
Bei der Beratung des revidierten Alkoholgesetzes habe die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) zur Kenntnis genommen, dass das Modell der Ausbeutebesteuerung, welches in unterschiedlichen Varianten von beiden Räten im Grundsatz unterstützt werde, nicht nur in Bezug auf internationales Handelsrecht, sondern auch verfassungsrechtlich problematisch sei. Sie habe deshalb die Verwaltung beauftragt, einen alternativen Vorschlag zu prüfen, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Den steuerfreien Eigenbedarf der Landwirte will die WAK-S ohne Gegenstimme beibehalten. Sie führt die Beratungen am 7. November fort.
Bei der Ausbeutebesteuerung sollen inländische Produzenten von Spirituosen im Inland gegenüber ausländischen einen Wettbewerbsvorteil erhalten. Ausgegangen wird bei diesem Modell von der erwarteten Ausbeute aus dem zu brennenden Rohstoff. Diese würde zu einem ermässigten Satz besteuert. Übertrifft die effektive Ausbeute bis zu einer gewissen Menge die Schätzung, ist sie steuerfrei. Ist die Ausbeute höher als diese Schwelle, gilt der normale Steuersatz. Der Nationalrat hatte der Ausbeutebesteuerung in der Herbstsession zugestimmt, ebenso der Ständerat.